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Mediation und Konfliktmanagement

# 15

A. Schwerpunktthema:

– Wut

Konfliktmanagement – Thema „Wut“

Bericht der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit dem Mediationsgesetz

  • Am 18. Juli 2017 hat die Bundesregierung ihren Bericht vorgestellt, in dem sie über ihre Erfahrungen mit dem Mediationsgesetz von 2012 niederschrieben hat. Der Bericht ist eine 219 Seiten starke Ernüchterung.
  • Wesentliche Punkte: 
    1. Die Zahl der durchgeführten Mediationen ist auf einem gleichbleibenden niedrigen Niveau. Die Mediationen konzentrieren sich dabei überwiegend auf einige wenige Mediatoren.
    2. Die Mediationstätigkeit bietet nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Viele Mediatoren sind in der Ausbildung tätig.
    3. Während die Mediationskostenhilfe von den Mediatoren als bestes Instrument zur Förderung der Mediation gehalten wird, rät der Bericht jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe ab.
    4. Die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wird von den Mediatoren im geringsten Maße als weiterführendes Instrument zur Förderung der Mediation erachtet. Für eine Sonderregelung zur Vollsteckbarmachung von Mediations(ergebnis)vereinbarungen sieht auch der Bericht keinen Bedarf.
    5. Die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, hat für die Nutzer wenig Relevanz. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, ist empirisch nicht belegbar.

Kommentar: Der Bericht ist im Großen und Ganzen eindeutig, im Detail freilich vielschichtig. Gibt es einen Markt für Mediation – wovon ich überzeugt bin, dann haben MediatorInnen diesen Markt noch nicht entdeckt und mental erfasst. Sie arbeiten noch an ihm vorbei. (Punkt Nr. 4 sagt schon alles!) Sollte es keinen Markt für Mediation derzeit geben, dann arbeiten MediatorInnen noch nicht dafür, einen solchen Markt zu schaffen. Ihre „Einladung“, Mediation durchzuführen, fruchtet nicht – obschon die Diagnose stimmt! Der Bedarf ist vorhanden. In diesen Zusammenhang gehört der Blogbeitrag vom Juni 2016: 5 Gründe, warum 9 von 10 Mediatoren nicht von Mediation leben können, in dem ich darlege, weshalb die typische Einladung kontraproduktiv ist.

Außergerichtliche & Gerichtliche Streitbeilegung

  • Hier der neue Beitrag im INKOVEMA-Blog zur außergewöhnlichen Rolle des Streitvermittlers in Verbraucherstreitigkeiten.
  • Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Verschwiegenheitspflichten und -klauseln in einem Mediationsverfahren nicht davor schützen, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch entfällt. Öffentliche Stellen, die in einem Mediationsverfahren Verschwiegenheit vereinbart haben, müssen dennoch der Presse gegenüber Auskunft erteilen. Das öffentliche Interesse geht dem privaten Interesse insoweit vor. Das gesamte Urteil findest Du hier.