Schutz- und Hygienekonzept

INKOVEMA

Zum Schutz unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unsere Ansprechpartner*innen/ Verantwortlichen zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:

INKOVEMA

Name: Dr. Sascha Weigel

Telefon: 0174-1641977

E-Mail: s.weigel@inkovema.de


2021

Die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen ist bis 12.12.2021 untersagt:

Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 19.11.2021 (download):

§ 15 Außerschulische Bildung

(1) Die Öffnung von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen und Erwachsenenbildung, ähnlichen Einrichtungen sowie Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen ist unter- sagt.

(…)

(4) Absatz 1 gilt nicht für Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft und die Berufsakademie Sachsen und unaufschiebbare berufliche oder sicherheitsrelevante oder pandemiebedingte Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Es besteht die Pflicht zur Vor- lage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise gegenüber dem Betreiber und zur Kontakterfassung. (…)

2020

1. Grundsätze

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht eine vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung vorliegt) halten wir von den Seminar- und Büroräumen fern.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  • Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Unterweisung der Kund*innen und Mitarbeiter*innen zu den Abstandsregeln.
  • Aushang von Hinweisschildern für Kund*innen (Sanitärbereich, Seminarraum, Beratungsraum, Eingangsbereich, Empfangsbereich).
  • Durchgehende Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Hinweis an Kund*innen, dass zum Eigenschutz und Schutz der Ausbilder*innen/ Berater*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung in entsprechenden Situationen bereit steht und getragen werden soll.
  • Information der Kund*innen und der Mitarbeiter*innen über die korrekte Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe Aushang Empfangsbereich).
  • Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen für Kund*innen.
  • Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen.
  • Bereitstellung von PSA ein einzelnen Arbeitsbereichen/ Arbeitssituationen.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Aufforderung von Kund*innen und Mitarbeiter*innern mit entsprechenden Symptomen, die Seminar- bzw. Beratungsräume nicht zu betreten bzw. unverzüglich zu verlassen (Orientierungshilfe im Empfangsbereich).
  • Aufforderung an die entsprechenden Personen, umgehend einen Arzt aufzusuchen.
  • Erstellung einer Anwesenheitsliste mit Namen und Kontaktdaten, um bei bestätigten Infektionen alle Personen ermitteln und informieren zu können, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

 

Weitere Maßnahmen:

4. Handhygiene

  • Hinweis: Alle Personen müssen nach dem Betreten der Büro-/ Seminarräume die Hände waschen bzw. desinfizieren. 
  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene (Infografik im Sanitär- und Empfangsbereich)
  • Ausweisen der Möglichkeiten zum Händewaschen (Empfangs- und Sanitärbereich).
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion (Sanitärbereich, Beratungs-/ Seminarräume, Empfangsbereich, Eingangsbereich).
  • Bereitstellung von hautschonender Flüssigseife im Sanitärbereich.
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.
  • Unterweisung der Mitarbeiter*innen zur Handhygiene.

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Steuerung von Eintritt und Austritt der Kund*innen durch das anwesende Personal.
  • Abschließen der Eingangstür bei laufendem Schulungs- und Beratungsbetrieb, Schlüssel bleibt von Innen stecken.

6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Mitarbeiter*innen können an ihrem Arbeitsplatz ausreichend Abstand zu anderen Personen halten (mind. 1,5 m).
  • Büroarbeit wird nach Möglichkeit im Homeoffice ausgeführt.
  • Nutzung freier Raumkapazitäten, wenn Belastungsgrenze erreicht.
  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen durch regelmäßige interne Terminabsprachen.

7. Präsenzveranstaltungen

  • Reduzierung von Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum.
  • Zurverfügungstellung technischer Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen.
  • Bei notwendigen Präsenzveranstaltungen: Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmern durch entsprechende Anordnung der Sitzplätze und Buchung von zusätzlichen Schulungs- bzw. Beratungsräumen.
  • Tragen von Mund-und Nasenschutz in entsprechenden Situationen.

8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

  • Reinigungs- und Spülvorgänge von Geschirr, Gläsern und Besteck durch Geschirrspüler, Nutzung nur nach vollständiger Trocknung.
  • Ausgabe von Heißgetränken und Geschirr erfolgt nur durch Seminarleiter*innen.
  • Es erfolgt keine Pausenversorgung mit offenen Lebensmitteln (offenes Buffet).

9. Zutritt betriebsfremder Personen zu den Seminar- und Beratungsräumen

  • Beschränkung des Zutritts betriebsfremder Personen auf ein Minimum.
  • Dokumentation der Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen der Räumlichkeiten (mittels Kontaktformular – Sichtbarmachen möglicher Infektionsketten und schnelle Kontaktaufnahme).
  • Information betriebsfremder Personen über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten (Schutz- und Hygieneplan im Empfangsbereich und der Website).

10. Sanitärräume und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände im Sanitärbereich.
  • Anpassung der Reinigungsintervalle (2 mal täglich).
  • Routinemäßige Reinigung von Flächen und Gegenständen.
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in den Seminar-/ Beratungsräumen.

11. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im gesamten Büro.
  • Erfolgte Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Aushang Hinweisschilder im gesamten Büro- und Sanitärbereich.
  • Benennen eines Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes (siehe Ansprechpartner*innen zum Infektions- bzw. Hygieneschutz).
  • Regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts.
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.

12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • Häufige gründliche Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume.
  • Aushang der Hygieneregeln im gesamten Bürobereich.
  • Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen, ausgenommen der Eingangstür.
  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen).
  • Auf der Grundlage einer aktualisierten Gefährdungsbeurteilung werden besondere Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt (siehe Punkt 11).
  • Gelegenheit zum Aufenthalt im Freien wird für Schulungszwecke genutzt.

13. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang

  • Aufbewahrung und Veröffentlichung (Aushang, Website) des Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht.

 

Leipzig, 29.05.2020

INKOVEMA, Dr. Sascha Weigel

 


Schutz- und Hygienekonzept erstellt auf Basis der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 30.04.2020 und der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 12.05.2020 sowie des SARS-CoV2-Arbeitsschutzsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.