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Mediation und Konfliktmanagement

# 18

Schwerpunktthemen:

– Gaslighting

– #MeToo

Gaslighting

Das Phänomen überschreitet allmählich die mediale Wahrnehmungsschwelle in der Arbeitswelt. Der manipulative Beziehungsprozess ist bisher vor allem in privaten Beziehungen bekannt gewesen, wird zunehmend aber auch in Arbeitsbeziehungen wahrgenommen. Dabei handelt es sich um einen Prozess der Machtbildung und -stabilisierung innerhalb von sozialen Beziehungen, bei der die Wahrnehmung und Erinnerung manipuliert wird. Wer dabei an Ingrid Bergmann und viel Nebel denkt, liegt überhaupt nicht falsch.

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Charles Boyer gaslighted Ingrid Bergman – immer wieder fesselnd.

MeToo

So heißt die aktuelle Debatte um Sexismus und Diskriminierung. Thomas Fischer, Deutschlands schreibwütigster Strafrichter hat sich dazu in der ZEIT online geäußert – und wieder einmal dafür gesorgt, dass die Kommentarspalten mindestens genauso lesenswert sind wie der Text selbst. Nehmt Euch die  Zeit!

Gute Nachrichten: Rückgang der Gewalt

Nachrichten sind eine Informationsquelle und eine geschäftige Industrie. Vor allem schlechte Nachrichten sind wirtschaftlich erfolgreiche Nachrichten.  Deshalb geht unsere Wahrnehmung durch diese einseitigen emotionalen und mentalen Eindrücke oft andere Wege als die historische Wahrheit. Deshalb sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im SOMMER 2017 ein über 50 jähriger Bürgerkrieg in Kolumbien zum Abschluss gekommen ist: Die FARC in Kolumbien sind – nach dem Friedensschluss vom 22. 6. 2016 – Mitte 2017 vollständig waffenfrei, haben eine Partei gegründet und sind für die nächsten 10 Jahre garantiert für die politische Gestaltung Kolumbiens parlamentarisch eingebunden. Dieser Bürgerkrieg kostete ca. 220 000 (großteils zivile) Menschenleben. Millionen Menschen sind in dieser Zeit geflüchtet und vertrieben worden. Dieses Treiben hat ein ausgehandeltes Ende gefunden.

Recht der Mediation – RechtsanwaltsmediatorInnen

Das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16, n.rkr.) hat eine bemerkenswerte Entscheidung auch für  MediatorInnen erlassen. Soweit AnwaltsmediatorInnen die Leistungspflicht übernommen haben, die einvernehmliche Lösung mitzuentwickeln, Ideen vorzuschlagen etc., dann seien sie wie Rechtsanwälte in Haftungsfragen zu behandeln. Denn damit vermitteln sie nicht bloß zwischen den Konfliktparteien, sondern geben (über rechtliche Hinweise hinaus) Rechtsbeistand und Rechtsrat.

Gefühle

Gibt es ein Gedächtnis der Gefühle? Das fragte die ZEIT online zwar bereits vor zwei Jahren, aber der Artikel ist dennoch lesenswert und kurzweilig.