Mediation und der Odysseus-Pakt

Oder wieso wir uns manchmal ganz selbstbestimmt unserer Freiheit berauben sollten.

Was ist der Odysseus-Pakt?

Odysseus war ein mutiger Mann. Er wollte die Stimmen der Sirenen hören und damit ein gefährliches Wagnis eingehen. Er wusste, dass es das Verderben eines jeden Mannes war, die Stimmen der Sirenen zu hören, die sie dazu brachten, Kurs auf die Insel zu nehmen, an deren Uferbrandung die Schiffe zerschellten. Und dennoch, er wollte die Sirenen singen hören. Nur so konnte er ihre Einzigartigkeit erleben.

Aber Odysseus war auch ein kluger Mann. Er wusste, dass sein SPÄTERES ICH keine klugen Entscheidungen treffen würde. Der kluge ODYSSEUS JETZT musste den dummen ODYSSEUS SPÄTER vor Dummheiten schützen.

Mithin kam es darauf an, die Dinge so zu arrangieren, dass kluge Entscheidungen auch dann noch umgesetzt werden, wenn der Dumme am Ruder sein würde. Das zukünftige Problem eines irrationalen Odysseus wird durch einen vernünftigen Odysseus gegenwärtig gelöst. Einen solchen Pakt mit sich selbst zu einem frühen Zeitpunkt, der Rationalität und Klugheit ermöglicht, nennt man Odysseus-Pakt.

 

Beispiele für Odysseus-Pakte

Wenn wir uns umschauen, entdecken wir auch heute noch überall Odysseus-Pakte oder zumindest Elemente von solchen.

  • Menschen verabreden sich mit Freunden zum Joggen, um dann im entscheidenden Moment tatsächlich Laufen zu gehen – und nicht der Verführungen, die dann just aufkommen und stets attraktiver sind, nachzugeben.
  • Mit dem Bund fürs Leben werden auch (juristische und soziale) Hürden aufgebaut, die das Vorhaben auch über schwere Zeiten bringen soll.
  • Alkoholkranke und Raucher zerstören ihre Vorräte, um nicht in einem schwachen Moment der Versuchung nachzugeben, doch noch einmal an der Flasche zu riechen oder „nur einen kleinen“ Zug zu nehmen.
  • In Prüfungsphasen deaktivieren Student*innen ihr Facebook-Account, um sich für die Vorbereitungszeit nicht ablenken zu lassen und sich an ihren Lernplan zu halten.
  • Der Neurobiologe David Eagleman berichtet sogar von einer Bürgerrechtsaktivistin, die einen teuren Scheck auf den Ku-Klux-Klan ausstellte und ihn anschließend einer Freundin gab mit der Anweisung, ihn abzusenden, wenn Sie je wieder eine Zigarette rauchen würde (The Brain, S. 130).

Was ist daran bemerkenswert? In allen Fällen – und das ist der Kern des Odysseus-Paktes – treffen Menschen Festlegungen für die Zukunft; sie binden sich an den Mast, der schon Odysseus rettete, damit er etwas Außergewöhnliches erreichen konnte. Mit diesem Trick können Menschen den Verlockungen widerstehen, die das zukünftige ICH verführen würden.

Was ist entscheidend? Menschen, die den Odysseus-Pakt eingehen, kennen sich; sie wissen, dass sie in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Menschen sind, unterschiedliche Entscheidungen treffen und letztlich nicht ihren gesteckten Zielen gerecht werden können.

Wer gute Entscheidungen treffen und umsetzen will, sollte sich in allen Facetten kennen und Vorsorge treffen.

 

Was hat der Odysseus-Pakt mit Konfliktmanagement und Mediation zu tun?

Die Erkenntnis, die Anlass und Grundlage für den Odysseus-Pakt ist, trifft keineswegs nur auf Individuen oder private Probleme zu, sondern auch für soziale Systeme, Organisationen und Menschen, die im Konflikt sind. Deshalb kennt auch das moderne Konfliktmanagement in Organisationen und Mediation generell Erscheinungsformen von Odysseus-Pakte.

 

1. Damit Mediation stattfindet: Mediationsabreden in Form von Mediationsklauseln

Die Übereinkunft zweier Parteien, den aktuellen oder einen zukünftigen Konflikt Beilegung einer Mediation zuzuführen, nennt man Mediationsabrede. Wird diese Abrede zu einem Zeitpunkt getroffen, als noch kein Konflikt ausgebrochen ist, sondern vorsorglich, dann handelt es sich um eine Mediationsklausel. Mediationsklauseln sind vertraglich formulierte Regeln, die inhaltlich wechselseitige die Verpflichtung begründen, im Konfliktfalle auf dem drittunterstützten Verhandlungswege eine Lösung zu erreichen und die notwendigen Schritte dafür einzuleiten. Eine Mediation kommt ja nicht von allein (mit der Mediationsklausel an sich) zustande.

Die Mediationsabrede auch in ihrer präventiven Form als Mediationsklausel kommt nur wirksam zustande, wenn die Erklärungen rechtlich verbindlich sein sollten. Juristen sagen dazu, dass sie mit Rechtsbindungswillen erklärt werden müssen. Bloße Absichtserklärungen reichen nicht aus.

Wird der Wille rechtlich verbindlich geäußert, dass im Falle eines Konflikts eine Mediation durchgeführt wird (statt bspw. eine Klage angestrengt), dann binden sich die Parteien ganz im Sinne eines Odysseus-Paktes zu einem Zeitpunkt, in dem sie vernünftige Entscheidungen treffen können, weil sie wissen, dass sie im Konfliktfalle „andere Menschen“ sein werden, die sich gar nicht erst in die klärende Situation einer Mediation bringen würden.

Wenig scheint vernünftiger, sofern Menschen ernsthaft und kreativ etwas schaffen wollen, als frühzeitig Mediationsabreden zu treffen, oder?

 

2. Damit Schlichtung ermöglicht wird: Dispute Boards

Ähnlich wie bei Mediationsklauseln wird auch z.B. im Anlagen- und Projektbaugeschäft zwischen den Projektbeteiligten eine Art Odysseus-Pakt geschlossen. Dies erfolgt auch in Form von vertraglichen Anreden, die  die Beteiligten frühzeitig binden und für die Hektik eines aufkommenden Konflikts verfahrensprägende Maßgaben enthält. Sie müssen sich zur Konfliktklärung der Kompetenz neutraler Dritter bedienen, der vermittelt und ausgleicht.

Sog. Dispute Boards sichern den Projekterfolg indem sie vorab eingerichtet werden und als unterstützendes Gremium agieren, sollte sich das Konfliktpotenzial des Projekts aktualisieren. So bietet z.B. die Internationale Handelskammer ICC  ständige Dispute Boards zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Handelssachen an.

 

3. Damit auch Rechtsanwälte mitmachen können: Disqualifikationsklauseln für Collaborative-Law-Verfahren

Collaborative Law ist ein konsensorientiertes Streitbeilegungsverfahren, das sich der Erkenntnisse der Mediation und Mediationskompetenzen bedient, nicht aber eines Mediators. Statt eines Dritten, eines Mediators, agieren die mediationskompetenten Rechtsbeistände der Streitparteien und verpflichten sie darauf, eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Dafür übernehmen die Rechtsbeistände den Konfliktfall ausschließlich für die außergerichtlichen Verhandlungen und verpflichten sich vertraglich, den Fall nicht als Rechtsbeistand vor Gericht zu führen. Sie disqualifizieren sich vertraglich für den Gerichtsfall vorab – mit einer sog. Disqualifikationsklausel. Damit führen sie faktisch eine „Mediation ohne Mediator“ durch, die sie in eine anspruchsvolle Doppelrolle bringt:

  • einerseits sind sie parteiische Vertreter ihrer Mandanten,
  • andererseits treten sie gemeinsam als Leiter des mediationsanalogen Verhandlungsverfahren auf.

 

Auch das ein Anwendungsfall eines Odysseus-Paktes.

 

Entscheidungen konservieren, um revolutionär zu agieren

Odysseus-Pakte zeigen zuweilen eine eigenartige Paradoxie. Indem sie Entscheidungen konservieren, ermöglichen sie revolutionäre Umsetzungen. Welche Beispiele kennt Ihr für Odysseus-Pakte?