INKOVEMA-Podcast „Gut durch die Zeit“
#56 – Mediation in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen durch das StaRUG?
Welche Räume öffnet das neue Sanierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG, 2021) für Mediator*innen?
Im Gespräch mit Dr. Jörg Schneider-Brodtmann
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
Dr. Jörg Schneider-Brodtmann, LL.M.: Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator, Spezialist für IT-Großprojekte (Deal Mediation), Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stuttgart. joerg.schneiderbrodtmann@menoldbezler.de
Inhalte:
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Das StaRUG schließt mit der Schaffung eines gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und einem sog. außergerichtlichen „freien“ Sanierungsverfahren, das parteiautonomen und rein konsensual verläuft – und im Übrigen gesetzlich nicht geregelt ist.
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Das StaRUG schafft zwei neue Rollen für diese vorinsolvenzliche Sanierungszeit: den fakultativen Restrukturierungsbeauftragten sowie den Sanierungsmoderator. Der obligatorische Restrukturierungsbeauftragte wird hingegen von Amts wegen bestellt.
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Sowohl der fakultativen Restrukturierungsbeauftragten als auch der Sanierungsmoderator sind am Leitbild eines Mediators gedacht und formuliert worden, obschon sie auch Überwachungs- und Kontrollfunktion innehaben. Die Notwendigkeit für mediative Kompetenzen wurde zumindest gesetzlich nahegelegt. Echte Mediatoren sind alle Rollenträger im StaRUG jedoch nicht.
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Mediative Fähigkeiten sind aber im StaRUG-Kontext gefordert, um verhandlungsfördernd und vermittelnd zu agieren.
- Mediator*innen können sich deshalb Tätigkeitsfelder als Wissens- und Erfahrungsvermittler im Austausch mit Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen erarbeiten (Fortbildung) als auch ergänzend in der Praxis auftreten, um ebenjene Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen zu entlasten (Praxis).
Literatur:
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Schneider-Brodtmann, Jörg: Mediation in der Unternehmenskrise – Neue Impulse durch das StaRUG, in: ZKM 2021, 89-94.
Links:
- Webseite: www.menoldbezler.de
Das StaRUG schließt mit der Schaffung eines gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und einem sog. außergerichtlichen „freien“ Sanierungsverfahren, das parteiautonomen und rein konsensual verläuft – und im Übrigen gesetzlich nicht geregelt ist.
Das StaRUG schafft zwei neue Rollen für diese vorinsolvenzliche Sanierungszeit: den fakultativen Restrukturierungsbeauftragten sowie den Sanierungsmoderator. Der obligatorische Restrukturierungsbeauftragte wird hingegen von Amts wegen bestellt.
Sowohl der fakultativen Restrukturierungsbeauftragten als auch der Sanierungsmoderator sind am Leitbild eines Mediators gedacht und formuliert worden, obschon sie auch Überwachungs- und Kontrollfunktion innehaben. Die Notwendigkeit für mediative Kompetenzen wurde zumindest gesetzlich nahegelegt. Echte Mediatoren sind alle Rollenträger im StaRUG jedoch nicht.
Mediative Fähigkeiten sind aber im StaRUG-Kontext gefordert, um verhandlungsfördernd und vermittelnd zu agieren.
Schneider-Brodtmann, Jörg: Mediation in der Unternehmenskrise – Neue Impulse durch das StaRUG, in: ZKM 2021, 89-94.
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