INKOVEMA-Podcast „Gut durch die Zeit“
#31 – StaRUG – Sanierungs- und Konfliktkultur.
Mediationskompetenzen für eine wirtschaftliche Sanierung und Stabilisierung von Unternehmen in Schieflage.
Entwicklungslinien vom Konkurs- und Insolvenzrecht zu einer unternehmerischen Sanierungskultur.
Im Gespräch mit Lucas Flöther
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
RA Prof. Dr. Lucas Flöther, Experte für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Verantwortet zur Zeit die Insolvenzen von Air Berlin. Er lehrt Insolvenz- und Vollstreckungsrecht an der MLU Halle und ist seit 2015 Sprecher des Gravenbrucher Kreises, einem Zusammenschluss der führenden Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands. Als einst jüngster Insolvenzverwalter Deutschlands hat Lucas Flöther die Entwicklungen vom klassischen, zerschlagungsorientierten Konkursrecht, über das Insolvens- und Eigenverwaltungsrecht hin zum modernen Sanierungsrecht begleitet und geprägt wie kaum ein anderer in Deutschland. Im Gespräch mit Sascha Weigel zeichnet er die maßgeblichen Entwicklungslinien nach.
A. Inhalte:
1. StaRUG 2021:
- Vorläufiger Höhepunkt eines modernisierten Sanierungsrechts für Unternehmen in (finanz-)wirtschaftlicher Schieflage.
- Schuldneraktiviertes Sanierungsrecht bei wirtschaftlicher Schieflage
- Anwendbar bei absehbaren Finanzierungsnöten in 12-24 Monaten.
2. Historische Entwicklungslinien vom gläubigergetriebenen Konkursrecht zum schuldneraktivierten Sanierungsrecht
- Bis 1999: Konkursordnung
- Klassisches Konkursrecht => gläubigergetriebene Zerschlagungsorientierung
- Insolvenzverwalter = Abwickler, Liquidator
- Management (Geschäftsführer) = Geschäftsführer wurde abgesetzt.
- Ab 1999: Insolvenzordnung
- Modernisiertes Insolvenzrecht => Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten
- Insolvenzverwalter = Neue Rolle als Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren wurde möglich.
- Management = Ausnahmsweise war eine Eigenverwaltung möglich (z.B. durch den bisherigen Geschäftsführer).
- Erkenntnisse: wirtschaftliche Zerschlagung bringt für die Gläubiger regelmäßig weniger als Fortführungsaktivitäten. Zudem Arbeitsplatzsicherungen möglich. Ansätze einer Lernkultur für das Unternehmen als Folge einer gesetzgeberischen Lernkurve aus britischen und US-amerikanischen Rechtskulturen (Chapter11-Verfahren)
- Ab 2012: ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
- Eigenverwaltung => Der Ausnahmefall Eigenverwaltung wird zum Regelfall erklärt.
- Ab 2021: StaRUG – Gesetz zur Stabilisierung- und Restrukturierung von Unternehmen
- Vorinsolvenzliche Phase => schuldneraktiviertes Sanierungsrecht
- anwendbar bei absehbarer „finanzwirtschaftlicher Schieflage in 12-24 Monaten“
- Management => krisenorientierter Arbeiten, keine Entmündigung in der (offiziellen) Krisenbearbeitung
- Lern- und Fehlerkultur wird etabliert
- Verfahren ist unternehmerischer, dient aber nur der finanzwirtschaftlichen Sanierung von Unternehmen.
Der offizielle Krisenstatus
kann – mit dem StaRUG – für das Management zukünftig die Schrecklichkeit verlieren,
ganz ähnlich wie der Konfliktbegriff
dank des mediativen Gedankens für die Führungskräfte.
Links:
- Kanzlei Flöther&Wissing Webseite: www.sanierungskultur.de
- Klassisches Konkursrecht => gläubigergetriebene Zerschlagungsorientierung
- Insolvenzverwalter = Abwickler, Liquidator
- Management (Geschäftsführer) = Geschäftsführer wurde abgesetzt.
- Modernisiertes Insolvenzrecht => Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten
- Insolvenzverwalter = Neue Rolle als Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren wurde möglich.
- Management = Ausnahmsweise war eine Eigenverwaltung möglich (z.B. durch den bisherigen Geschäftsführer).
- Erkenntnisse: wirtschaftliche Zerschlagung bringt für die Gläubiger regelmäßig weniger als Fortführungsaktivitäten. Zudem Arbeitsplatzsicherungen möglich. Ansätze einer Lernkultur für das Unternehmen als Folge einer gesetzgeberischen Lernkurve aus britischen und US-amerikanischen Rechtskulturen (Chapter11-Verfahren)
- Eigenverwaltung => Der Ausnahmefall Eigenverwaltung wird zum Regelfall erklärt.
- Vorinsolvenzliche Phase => schuldneraktiviertes Sanierungsrecht
- anwendbar bei absehbarer „finanzwirtschaftlicher Schieflage in 12-24 Monaten“
- Management => krisenorientierter Arbeiten, keine Entmündigung in der (offiziellen) Krisenbearbeitung
- Lern- und Fehlerkultur wird etabliert
- Verfahren ist unternehmerischer, dient aber nur der finanzwirtschaftlichen Sanierung von Unternehmen.
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