INKOVEMA-Podcast „Gut durch die Zeit“

#27 – Das StaRUG ist in Kraft. Paradigmenwechsel bei der Unternehmenssanierung?

Konstruktive Fehler- und Konfliktkultur zur Sanierung und Restrukturierung von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen.

Im Gespräch mit Prof. Stephan Madaus (MLU Halle-Wittenberg)

Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.

Prof. Dr. Stephan Madaus lehrt seit 2014 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zivilprozessrecht, insbesondere deutsches und ausländisches Insolvenzrecht und gilt als ausgewiesener Experte im Recht der gerichtlichen und außergerichtlichen Unternehmenssanierung. Im Gesetzgebungsverfahren zum SanInsFoG (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz), dessen einer Teil das sog. StaRUG ist, das Gesetz über einen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, wurde Herr Madaus mehrmals zu Rate gezogen. Den Gesetzen wird eine große Wirkung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronaviruskrise zugeschrieben. Unsere Podcastepisode gewährt einen Einblick in die Praxis der Rechtsmaterie – und die Frage, was das mit Mediation zu tun hat.

Inhalte:

Das StaRUG wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland maßgeblich verändern. Es bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen, sich außerhalb einer Insolvenz grundlegend sanieren zu können. Und eine solche privat- bzw. schuldnergetriebene Sanierung geht mit besonderen Instrumenten und Möglichkeiten einher. Manche sprechen hier bereits von einem Paradigmenwechsel in Sanierungsfragen, der weit über die Anforderungen der EU-RL hinausginge. Diese europäischen Vorgaben haben durch die ausgebrochene Coronavirus-Krise samt ihrer wirtschaftlichen Folgemaßnahmen zusätzliche Brisanz erhalten. Und nun liegt die Umsetzung vor.

In über 100 neuen Paragrafen wird in vier Teilen ein modernes, außergerichtliches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht gezeichnet.

  • 1. Teil: Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement (§ 1)
  • 2. Teil: Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (§§ 2- 92)
    • Kap. 1: Restrukturierungsplan
    • Kap. 2: Stabilisierungs.- und Restrukturierungsinstrumente
    • Kap. 3: Restrukturierungsbeauftragter
    • Kap. 4: zukünftig in Kraft
    • Kap. 5: Anfechtungs- und Haftungsrecht
    • Kap. 6: Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat
  • 3. Teil: Sanierungsmoderation (§§ 94 – 100)
  • 4. Teil: Frühwarnsysteme (§§ 101 – 102)

Kernidee und Fokusmaterie des StaRUG ist die finanzwirtschaftliche Stabilisierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen, die in absehbare Zeit in Schieflage geraten. Absehbar ist – nach der Einschätzung des Gesetzgebers – der Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten, nicht davor und nicht danach. Doch das ist nicht die einzige Problematik im neuen Gesetz.

Für professionelle Mediator*innen und Business-Moderator*innen könnte sich in den kommenden Jahren der 3. Teil des StaRUG als interessant erweisen, wenn sich die Sanierungspraxis in der Tat zu einer zukunftsorientierten Sanierungskultur (Flöther) entwickeln wird.

Links: