#31 EdM – Als ich die Mediation für beendet erklärt habe
Beendigung einer Mediation durch den Mediator
Episoden der Mediation.
Der Podcast zu den praktischen Fragen zur Mediation und des Konfliktmanagements.
Herzlich Willkommen zu den Episoden der Mediation,
dem Podcast von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements.
Ich bin Sascha Weigel und erläutere in diesem Podcast Fallfragen aus meiner Mediations- und konfliktberaterischen Praxis.
Episode #31
§ 2 Abs. 5 Mediationsgesetz gibt dem Mediator ein klares, professionelles Notausgangsschild in die Hand.
Gesetzestext: § 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators
Der Mediator darf also nach dem deutschen Mediationsgesetz die Mediation von sich aus beenden, wenn er erkennt, dass die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Mediation nicht (mehr) vorliegen und aller Voraussicht nach auch nicht mehr hergestellt werden können.
Das betrifft insbesondere Situationen, in denen etwa
– keine freiwillige Teilnahme (mehr) gegeben ist,
– keine ausreichende Selbstverantwortung der Parteien erkennbar ist,
– die eigene Neutralität oder Allparteilichkeit des Mediators konkret gefährdet oder abhandengekommen ist,
– oder der Mediator erkennt, dass die Mediation nicht (mehr) zielführend oder verantwortbar ist, vgl. Absatz 3.
Wichtig dabei: Dieses Beendigungsrecht ist keine Laune, sondern Ausdruck der professionellen Verantwortung des Mediators. Er ist nicht Dienstleister um jeden Preis, sondern Garant für ein Verfahren, das den gesetzlichen und ethischen Anforderungen entspricht.

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