#33 EdM –  In diesem Falle nicht ohne vorherige Einzelgespräche!

Wann für mich vorherige Einzelgespräche durchzuführen sind!

Episoden der Mediation.

Der Podcast zu den praktischen Fragen zur Mediation und des Konfliktmanagements.

Herzlich Willkommen zu den Episoden der Mediation,

dem Podcast von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements.

Ich bin Sascha Weigel und erläutere in diesem Podcast Fallfragen aus meiner Mediations- und konfliktberaterischen Praxis.

# 33 EdM – In diesem Falle nicht ohne vorherige Einzelgespräche!

 

Transkript

[0:03]Herzlich Willkommen zu den Episoden der Mediation, dem Podcast von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements. Ich bin Sascha Weigel und erläutere hier Fallfragen aus meiner Mediations- und konfliktberaterischen Praxis. Das ist Folge 33 und heute soll es um Einzelgespräche gehen und zwar genauer genommen um Einzelgespräche vorab, bevor gemeinsame Gespräche losgehen. Ich habe zwei Fälle zugrunde gelegt, die ich in den letzten Monaten hatte. Ich wäre ja immer ein bisschen bei den Fällen, die ich hier vorstelle, Zeit vergehen lassen, sodass da auch gewisse Nachverfolgungen nicht möglich sind. Also ich hatte hier zum einen, weil ich ja viel in Wissenschaftsorganisationen bin, zwei Fälle, bei denen ich einmal mit Doktoranden und Betreuerpersonen gearbeitet habe und einmal mit zwei Wissenschaftlern in einem Projekt. Und beide Fälle waren davon geprägt, dass ich vorab mit beiden Seiten gesprochen habe, einzeln.
[1:07]Das ist im Mediationsgesetz so vorgesehen nach § 2 Absatz 3 Satz 3 kann der Mediator im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien durchführen. Das wäre also ein Einzelgespräch während der Mediation. Findet das Ganze vor der Mediation statt, kann man das juristisch natürlich auch außerhalb der Mediation deklarieren und dann sind das praktisch mediationsbedingende Einzelgespräche, die klären sollen, dass es überhaupt zu einer Mediation kommt. Dazu komme ich später nochmal. Vorliegend sind das ganz typische Situationen gewesen.
[1:50]Die Konflikte waren angestaut über mehrere Monate, teilweise Jahre hat sich eine Arbeitsbeziehung stetig verschlechtert und war vielleicht auch nie ganz gut. Jedenfalls war jeder Toleranzbereich bei den Parteien aufgebraucht und es wäre gar nicht zu gemeinsamen Gesprächen direkt am Anfang gekommen. Und damit bin ich auch schon bei den Bedingungen, die für mich als Mediator wichtig sind, dass ich Einzelgespräche mit den Parteien vor gemeinsamen Klärungsgesprächen durchführe. Denn ein Freund davon bin ich an sich nicht. Kommen aber drei Dinge zusammen, dann ist das für mich vorher völlig in Ordnung und sogar professionell notwendig. Zum einen, dass es also als Bedingung gemacht wird von den Konfliktparteien.
[2:48]Dass Einzelgespräche vorher durchgeführt werden, sogenannte Vorgespräche, um auch überhaupt die Möglichkeit für gemeinsame Gespräche zu schaffen. Zweiter Punkt, der mich zu Vorgesprächen anbietet, überredet ist, wenn die Komplexität des Falles es wahrscheinlicher sein lässt, dass ich erst in Vorgesprächen von Ereignissen, von Rahmenbedingungen erfahre, die für die Mediation insgesamt von Bedeutung sind. Wenn also in einer Organisation über Monate und Jahre hinweg sich ein Konfliktgeschehen aufbaut und es dann jetzt erst zu Klärungsgesprächen kommen soll, kann ich davon ausgehen oder muss das zumindest abklären in Vorgesprächen.
[3:38]Ob nicht noch weitere Personen eine Rolle spielen. Oder Umstände, die ich schon von Beginn an benötige und nicht erst während der Gespräche in Erfahrung bringe. Das können Wechsel der Personen von einem Department in das nächste oder von einer Abteilung zum nächsten gewesen sein. Wenn also Personen schon gewisse Konfliktwege hinter sich gelegt haben und die Person insgesamt vielleicht als schwierig definiert wurde, und es da auch zu weiteren Personen oder Ereignissen gekommen ist, die für die Mediation von Bedeutung sind. Das kann aber auch in einer Zwei-Personen-, also bei einer Trennungs- und Scheidungsmediation sein, dass es Gegenstände, Ereignisse gab, die Vorgespräche nötig machen. Es müssen dann nicht weitere Personen sein. Als Drittes, und das bin ich wieder hier bei meinen zwei Fällen, die ich also so im Hinterkopf habe, Dort hat auch die Organisation erwartet, dass es Einzelgespräche gibt.
[4:47]Beziehungsweise die Organisation hat bei der Anfrage bei den Parteien, was denn jetzt noch möglich wäre und dann Mediation vorgeschlagen hat, schon auch den Pfad gelegt, dass es zunächst mal zu Vorgesprächen kommt, zu Einzelgesprächen. Und wenn das gegeben ist, dann sage ich auch als Mediator nicht, bei mir gibt es nur Gespräche am runden Tisch mit allen und dann allenfalls Einzelgespräche während der Mediation, sondern dann gehe ich da auch mit, was an Einzelgesprächen vorab schon angekündigt oder auch angedeutet wurde.
[5:26]Was gibt es mediationstheoretisch dazu zu sagen oder auch juristisch zu diesen Vorabgesprächen? Diese Vorabgespräche können also als Einzelgespräche im Sinne des Mediationsgesetzes gewertet werden, dann wären sie sozusagen nach § 2 Absatz 3 Satz 3 erlaubt und es wären Mediationsgespräche oder das sind mediationsbedingende Gespräche, also echte Vorabgespräche, die die Frage klären sollen, ob die Mediation überhaupt zustande kommt. Das ist an sich als juristische Frage nicht praktisch relevant, weil egal was es ist, sie sind erlaubt und das kann durchgeführt werden, da muss man sich als Mediator keine Gedanken machen, aber um das hier korrekt einzuordnen, will ich das auflösen.
[6:19]An sich könnten sie als Vorgespräche gewertet werden und dann sind sie noch keine Mediationsgespräche. Dann unterfallen sie sozusagen nicht dem Mediationsgesetz, sondern würden sie als vertragsklärende Gespräche im Vorfeld eines Vertrages gewertet werden. Da gilt natürlich gleichwohl das Recht und das Schuldrecht auch. Sie wären also auch zu bezahlen, wenn man das vereinbart bzw. Würde vereinbaren, dass man es nicht zahlt. Aber hier in der Organisationsmediation ist das in aller Regel schon so, dass zu dem Zeitpunkt der Einzelgespräche mit den konkreten Konfliktparteien schon ein organisationaler Auftrag zur Mediation besteht. Der ganze Einkaufsprozess, der also ist in aller Regel vorgelagert, sodass man dann mit dem Auftrag auch die organisationale Erlaubnis bekommen hat, mit einzelnen Parteien zur Sache zu sprechen.
[7:22]Und insoweit ist von dieser Warte her, ist nicht mehr die Frage, ob eine Mediation passend ist, sondern die ist schon vertraglich vereinbart und der Organisation gegenüber geschuldet. Und diese Gespräche sind dann von der Perspektive her auch Mediationsgespräche, nach dem Mediationsgesetz also auch erlaubt. Auch wenn es für die Beteiligten um die Frage geht, lasse ich mich überhaupt auf gemeinsame Gespräche ein. Da geht es also um das Arbeitsbündnis und die Konkretisierung der auftragsgemäßen Mediation. Wenn jetzt die Parteien sagen, ich bin nicht bereit, dann würde sozusagen die.
[8:07]Schuldnerinnen, hier die Auftraggeberinnen, praktisch nicht Konfliktparteien zur Verfügung stellen können und die Mediation kann dann nicht durchgeführt werden bzw. nicht fortgeführt werden. Das sind aber juristische Fragestellungen, die für die Mediationspraxis weniger bedeutsam sind, weil egal was es ist, es ist erlaubt und auch völlig in Ordnung. Aber noch ein Wort zu diesem Dreiecksverhältnis und das ist halt die Besonderheit in der Organisationsmediation. Wir haben also die Organisation, in dem Falle hier ein Forschungsinstitut, das den Auftrag vergeben hat oder beide Aufträge vergeben hat und wir haben die entsprechenden Konfliktparteien, die in einem Mediationsprozess empfohlen wurden und dort dann also Klärungsgespräche mit der externen Person durchführen sollten.
[9:02]Sowohl mit der Organisation müssen wir als Mediatoren klarkommen und dort klären, unter welchen Rahmenbedingungen wir dort arbeiten, als auch mit den konkreten Konfliktbeteiligten als Beteiligte der Klärungsgespräche, wo dann ein Arbeitsbündnis geklärt werden soll. Wir können auch davon ausgehen, dass der Auftraggeber, die Organisation mit den Beteiligten ein Vertragsverhältnis hat. In aller Regel sind das Arbeitsverträge. Wir können aber nicht einfach davon ausgehen, dass die klar darüber sind, was vereinbart wurde. Wenn also die Auftraggeberperson mit ihren konfliktbeteiligten Arbeitnehmern gesprochen hat und sagt, wir machen eine Mediation, dann müssen wir schon auch über die Bande genau klären, was erwarten die dort an Mediation, was glauben die, was jetzt passiert in der Mediation und was bieten wir als Mediatorin. Hier bietet sich das Konzept des Dreiecksvertrages von Fanita Englisch an, das mittlerweile auch in allen anderen Schulen und Konstellationen Bekanntheit erlangt hat. Also ich werde ein paar Informationen in die Shownotes setzen und dieses Dreiecksverhältnis wird also in diesem Konzept des Dreiecksvertrages gut beschrieben.
[10:21]Was wer worüber wissen muss in diesem Dreiecksverhältnis, damit jeder weiß, wer woran zu arbeiten hat. Und in einem dieser jetzt zugrunde gelegten Fälle war es zum Beispiel so, dass die Konfliktparteien, die zwei Wissenschaftler, jeweils angenommen haben, die andere Seite möchte auch die Mediation. Und das war jeweils von diesen beiden Seiten Anlass gewesen, zuzusagen zur Mediation. Okay, wenn die andere Seite will, dann kann ich mich dem nicht entziehen, dann ist das für mich okay.
[10:53]Im Gespräch hat sich dann schnell herausgestellt, oh, du wolltest gar nicht die Mediation oder du hast sie gar nicht beantragt oder eingefordert. Na, unter den Umständen traue ich dir schon mal weniger, weil du ja hier gar nicht gezeigt hast, dass du da einen Schritt auf mich zugehen willst. Das war so der Gedanke von beiden Seiten, der auch geäußert wurde. Und das war nicht förderlich für die gemeinsamen Gespräche. Das Besondere war für mich in dem Moment, ich habe es auch in den Einzelgesprächen nicht herausgefunden, beziehungsweise konkret angefragt, woher kommt die Bereitschaft und was sind Rahmenbedingungen dafür. Ich kam nicht auf die Idee, jede Person macht hier diese Gespräche mit und sagt Ja zur Mediation, weil sie davon ausgeht, die andere Seite wollte das haben. Also weder hatte ich diesen Aspekt angefragt, noch hatte ich vorher klären können oder habe geklärt, ob das eine zwingende Bedingung war. Und darauf haben sich die Parteien in vielen Gesprächen dann auch immer wieder zurückgezogen, dass sie eigentlich davon ausgehen müssen, dass die andere Partei überhaupt nicht einen Schritt auf einen zugehen will.
[12:15]Weil die Mediation nicht eingefordert wurde, sondern sie wurde von der Personalabteilung empfohlen Und es wurde jeweils behauptet, und das waren wohl auch Missverständnisse, dass die Mediation auch gewünscht wurde. Und das ist eine der Lehren, zumindest aus diesem Fall, die ich daraus ziehe, unabhängig von Einzelgesprächen, dass sich der Mediation zu entziehen, indem man klar sagt, ich will das nicht, obwohl die andere Seite Ja gesagt hat, extrem schwer ist. Sondern wenn die andere Seite Ja sagt und die Organisation das auch befürwortet, dann ist es selbst, wenn die Organisation das in den Bereich, in den Hoheitsbereich der Beteiligten stellt, extrem schwer zu sagen, ich will das aber nicht, ich halte das für sinnlos. Sondern es wird im Zweifel die Mediation begonnen, das Mediationsgespräch geführt, weil man nicht einfach sagen kann, ich mache da nicht mit. Das ist die Rationalität der Mediation, auch die Rationalität, auch vor allen Dingen in Forschungsorganisationen oder in Wissenschaftsorganisationen. Wir können über alles reden, wir können verbal alles klären und deshalb ist es auch nicht erlaubt, sich aus solchen Formaten zurückzuziehen, wenn unbestrittenermaßen Konflikte vorherrschen.
[13:44]Soviel für heute zu Einzelgesprächen vorab. Ich werde demnächst etwas hier zu den Inhalten von Einzelgesprächen erläutern, sowie auch zu anderen Anlässen von Einzelgesprächen, vor allen Dingen dann während der Mediation und damit den Settingwechsel aus dem Mediationssetting hin zu Einzelgesprächen noch etwas sagen. Vielen Dank, das war es für dieses Mal, dass du hier dabei warst. Vielleicht konntest du die eine oder andere Idee für einen deiner Fälle entwickeln oder konntest diese reflektieren, Entscheidungen treffen oder eine sonstige Lehre. Dafür wünsche ich gutes Gelingen und höre gerne davon oder lese davon. Gib uns Bescheid, gib mir Bescheid und wenn du den Podcast hier unterstützen möchtest, dann hinterlass doch ein Feedback oder eine Sternebewertung auf den jeweiligen Totalen. Für den Moment verabschiede ich mich mit besten Wünschen. Bis zum nächsten Mal. Kommt gut durch die Zeit.