Geschichte der Mediation

Moderne Mediation, historische Vorläufer und einige ungeklärte Forschungsfragen

 25 Grundlagen von Mediation (19)

Historische Betrachtungen weisen stets Besonderheiten auf. Sie spiegeln Gegenwart und nicht Vergangenheit. Ebenso wenig wie die Vergangenheit im Nachgang geändert werden kann, ist die Gegenwart frei von historischer Erfahrung und dem Willen, dieser Sinn abzuringen.

Wenn jemand vor 400 Jahren Mediator tituliert wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass sein Verständnis von Vermittlung auf den gleichen Ideensträngen beruht wie heutzutage. Wer die präzise historische Betrachtung unterlässt, blendet möglicherweise durch die Freude über viele Gemeinsamkeiten bahnbrechende Veränderungen der Mediation über die Zeit aus. Begriffe mögen bleiben, aber ihr Inhalt und ihre Interpretation haben sich gewandelt. Historische Betrachtungen müssen das beleuchten. So lagen zwischen den Tätigkeiten des Mediators Contarini beim Westfälischen Frieden (1648) und der Modernen Mediation z.B. die wissenschaftlichen Revolutionen eines Sigmund Freud oder die „Systemische Wende“ im letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts. Beides Ereignisse, die unser Verständnis von dem, was wir tun und wer wir sind, grundlegend änderten.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den erschienenen 25 Grundlagen von Mediation.

Die Moderne Mediation, um Anerkennung und Emanzipation ringend, ist stets in Versuchung, vorschnell und ohne ausreichende Quellenkritik historische Parallelen und Kausalitäten zu konstruieren.

Auch wenn dies nicht mit böser Absicht geschieht, bleibt es fade, durchschaubare Werbung, die die Moderne Mediation keineswegs glaubwürdiger macht. Ganz im Gegenteil. Mit derart – wie zuweilen auch in ernsthaften Publikationen behauptet – starken historischen Wurzeln, auf die sich die heutige Moderne Mediation berufen könne, wäre es doch tatsächlich ein Jammerspiel, was aus ihr geworden ist und was sie in den Jahrhunderten bis vor ca. 50-60 Jahren tatsächlich zustande gebracht hat, oder?

Die Sache scheint mir etwas anders zu sein.

I. Thesen zur historischen Verortung der Modernen Mediation

Der folgende Abschnitt reißt ein paar Streit- und Forschungsfragen auf, die hier nicht abschließend geklärt werden, aber doch anregen sollen, über Mediation nachzudenken. Das dürfte am ehesten Mediatoren und Wissenschaftlern unter meinen Lesern interessieren. Aber vielleicht wecken diese Fragestellungen auch das Interesse einiger anderer.

Ich will zur Diskussion stellen, dass die Moderne Mediation eine originär eigenständige, gesellschaftliche Entwicklung unserer Zeit ist. Freilich, sie hat historische Vorläufer und Ansätze. Natürlich gab es schon immer Dritte im Konflikt, die dabei geholfen haben, dass eine Lösung gefunden wird. Schlichter, Autoritäten, anerkannte Vermittler, nicht aber solche, die auf dem systemischen Ideengebäude von Prozessberatung und -begleitung agierten, wie das zum ganz überwiegenden Teil heutige Mediatoren bewusst tun. Und der Rest tut es heutzutage unbewusst.

Gleichwohl gibt es grundlegende Differenzen zwischen einem Vermittler von vor 2000-3000 Jahren, von vor 400 Jahren und einem heutigen Mediator. Diese Differenzen können hier nicht im einzelnen dargelegt werden, sondern sind noch Gegenstand der Forschung.

Maßgebend für den vorliegenden Beitrag ist vielmehr die These, die auch in den übrigen Grundlagen-Beiträgen schon angeklungen ist, dass die Moderne Mediation auf dem funktional ausdifferenzierten und funktionstüchtigen Rechtssystem aufbaut, statt es abzulösen.

Wie das Recht der Mediation dient

Modell der Konfliktmanagement-Ebenen

Dritte statt Tritte im Konflikt oder was Richter, Schlichter und Mediatoren unterscheidet

Die Moderne Mediation entwickelt ihre gesellschaftliche(!) Kraft in einer hochdifferenzierten und komplexen Umwelt, die Widersprüche proaktiv produziert. Diese Umwelt ist aber gewillt, Moderation auszuhalten, da das staatlich organisierte, funktional ausdifferenzierte Rechtssystem seine zugewiesenen Funktionen großteils zufriedenstellend erfüllt.

Anders ausgedrückt: Die gesellschaftlich relevante Moderne Mediation ist keine Antwort darauf, dass das Rechtssystem unzureichend oder gar im Niedergang begriffen ist, sondern, dass seine Funktionen (etwa physische Sicherheit und Ordnung, Sicherung des Gewaltmonopols) erfüllt werden. Das ist der Boden, auf dem Mediation wachsen kann.

II. Historische Vorläufer

Die in China traditionell verbreitete und gesellschaftlich inhalierte konfuzianische Philosophie muss oft herhalten, um zu belegen, dass dort schon „seit jeher Mediation“ stattgefunden hat und Konflikte schon seit langem mediativ gelöst würden. In der Literatur zur Mediation heißt es, dass der dort vorherrschende Harmonie- und Schlichtungsgedanke dazu führte, dass ein Gang zu Gericht als Schande gesehen und vermieden wurde.

Sicherlich ist das mit der Schande etwas anders bei uns Deutschen, die als Klageweltmeister verschrien werden. Das gründet zumeist auf der Tatsache der vielen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland. 50% aller Deutschen haben eine. Jeder Zweite! Und wer eine solche Versicherung hat, nutzt sie auch. Irgendein Anlass findet sich dann schon. Das sagt wenig über den Charakter, aber viel über die Versicherungsverhältnisse aus. In Deutschland gibt es jedoch nicht so viele Rechtsschutzversicherungen, weil die Deutschen so streitsüchtig wären, sondern weil sich die Versicherer schlicht verkalkuliert haben. Sie boten einst spottbillig und großspurig an, dass jeder zu jeder Zeit eine Rechtsanwältin bekommen würde. Wer holt sich da keine Versicherung?! Konnte ja keiner ahnen, dass sich damit dann das Klageverhalten tatsächlich ändern würde. Na ja – die Reue der Versicherer lässt sich ganz gut an ihrer hohen Förderwilligkeit und -bereitschaft hinsichtlich der Mediation ablesen. Rechtsschutzversicherungen kommen dem Versicherer schlicht teuer zu stehen.

Aber zurück nach China: Hier lohnt es sich, die Unterschiede in der Mediationspraxis und im Mediationsverständnis herauszuarbeiten, um zu klären, ob die Moderne Mediation in China tatsächlich historische Wurzeln findet. Ich bezweifle das. Zudem war China sozusagen der Weltmeister des 19. und 20. Jahrhunderts im Rezipieren des Deutschen Rechts. Es war für das moderne China gesellschaftlich problematisch, das kein praktikables und kompatibles Rechtssystem existierte, dass es nicht gelungen war, individuelle Rechte zu sichern und Pflichten zu begründen. Wie kaum ein anderes Land (außer Japan, ich komme gleich dazu) hat China das Deutsche Zivilrecht aufgesogen und übertragen, damit es die zivile Gesellschaft mit Rechten, Pflichten und Sicherheiten versorgen konnte, was für eine sich modernisierende Gesellschaft unabdingbar wurde. Ehe die Mediation gesellschaftliche Relevanz erhalten kann, bedarf es des Rechtssystems.

Zu den Hintergründen interessiert Dich bestimmt dieser Blogbeitrag.

Ganz ähnlich liegt die Sache mit Japan. Auch Japan war bemüht (und erfolgreich), das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch zu rezipieren und nahezu unverändert zu übernehmen. Und wer das BGB, von 1896/1900 stammend, kennt, weiß, dass das mit Abstand das abstrakteste, formalste und sprachlich am wenigsten alltagstaugliche Buch ist – und eines der größten, zivilrechtlichen Rechtsentwürfe überhaupt! Das Meisterstück der deutschen, bürgerlichen Gesellschaft.

Andererseits gibt es auch Rechtssysteme, die nicht normativ geprägt sind und durchaus „meditative Elemente“ aufweisen. „Die“ sogenannte Kadijustiz  etwa: Ein Rechtssystem so ganz anders funktionierend als unseres, nicht normativ geprägt, sondern eine Art Einzelfallsammlung. Keine Entscheidung lässt sich wiederholen, sondern trifft nur auf den konkreten Fall mit den konkret Beteiligten zu. Rechtssicherheit in unserem Sinne gibt es nicht. Abstrahierbare Rechtssätze? Nirgends auffindbar. Denn das Kernstück bildet nicht die Suche nach dem allgültigen Recht, der überindividuellen Essenz des friedlichen Zusammenlebens, sondern die Befähigung der Beteiligten, ihren Konflikt selber zu regeln. Kadijustiz, die freilich auch ihre problematischen Punkte aufweist, zielt auf die wachsende Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten. Das knüpft enge Bande zu unseren westeuropäisch geprägten Prozessberatungs- und Mediationsmodellen.

III. Vorläufer der Mediation in der Antike

Mediation bedeutet zunächst – lateinisch wie griechisch – „Vermittlung“. Diese wurzelt tief in unserer gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Historie. Der Vermittlungsgedanke ist in Konfliktfällen natürlich nicht neu oder gar modern. Dieser Konfliktlösungsansatz ist so alt wie Konflikte selbst und bereits für Konflikte im Antiken Griechenland belegt. Damals war es üblich, dass zwischen verfeindeten Stadtstaaten neutrale Stadtstaaten eingriffen. Diese Stadtstaaten vertraten dabei sowohl ihre eigenen Interessen als auch die weiterer Stadtstaaten. Denn sie waren alle von drohenden Konflikten untereinander, z.B. während der Perserkriege (ab ca. 490 v. Chr.), bedroht. Vermittlung, wie sie damals üblicherweise praktiziert wurde, war erstens vielmehr von eigenen Interessen bestimmt und zweitens in der Sache bestenfalls Schlichtung. Nicht selten wurde sie auch mit Drohungen und Nötigungen angereichert, damit es endlich wieder ruhig und friedlich wurde.

Zum Unterschied von Mediation und Schlichtung empfehle ich diesen Beitrag.

Zu den Basisgedanken der Modernen Mediation Vermittlung, Ausgleich, Transformation ist dieser Beitrag hilfreich.

IV. Vorläufer der Mediation im Mittelalter

Das Mittelalter und dessen gesellschaftliche Entwicklungen spielen wahrscheinlich für die Herausbildung von Schlichtungs- und Vermittlungsaspekten eine entscheidende Rolle. Vor allem im Rahmen der kirchlichen Organisation und Herrschaft, die bereits die Grundlagen des späteren modernen Staates abbilden, werden „drittgestützte“ Verhandlungen und Vermittlungen institutionell ausgebildet, wobei – und das ist wesentlich für den vorliegenden Zusammenhang – sich das RECHT als ARGUMENTATIONSGRUNDLAGE herauszubilden beginnt. Es sind die Anfänge, in denen das Recht nicht mehr nur Herrschaft begründet, sondern Legitimationsgrundlage auch für die Herrschenden wird. Ohne Recht(-haben) ist Herrschaft nicht mehr dauerhaft halt- und begründbar.

Das wird ganz wesentlich dazu beitragen, dass die vielen Gewalten von damals (Kirche, Fürsten, Kaiser, Städte, Bünde, Universitäten etc.) um dieses Recht streiten und sich bekriegen werden. Und das Recht auf das Recht wird die Beute des Siegers werden.

Verhandlungsleitend und Vermittlungsfrage wird zunehmend, wer Recht hat. Das war ein Fortschritt und findet seine Ursprünge im 12. Jahrhundert, das Historiker als das „Jahrhundert des Rechts“ bezeichnen. Die Kirche rezipiert das Römische Recht, entwickelt die Kanonistik und baut ein legitimierendes Rechtssystem auf, das eine unglaubliche Vorbildwirkung entfalten wird.

Ein solches Recht bzw. das Recht als anerkanntes Ideensystem führt zwangsläufig dazu, dass es zunächst eine, später geteilte Gewalt anwenden wird. Die Moderne Staatsgewalt begann sich zu entwickeln – und sich des Rechts zu „bemächtigen“. Vermittler, wie es sie zu Beginn dieses Prozesses gab und welche zwischen Kaiser und Papst vermittelt hatten, bedurfte es sodann eine Zeit lang nicht mehr, da es ja jemanden gab, der Recht (durchgesetzt) hatte und (auch gegen andere) durchsetzen konnte. Erst der darauf folgende und kriegerisch prozessierte Machtkampf zwischen den neu entstandenen Staaten Europas entwickelte sich wieder das Bedürfnis, Schlichtung und Vermittlung zu nutzen.

V. Vorläufer der Mediation in der Frühen Neuzeit

Die Frühe Neuzeit beginnt mit dem Aufkommen moderner Staatsgewalt und staatlicher Rechtssysteme, zunächst und bahnbrechend in Sizilien und Friedrich II. von Hohenstaufen, dem ersten Modernen (Verwaltungs-)Staat in der Europäischen Geschichte (noch im Hochmittelalter), der nicht geringfügig von der Kirche abkupferte und dennoch stilprägend war. Wie auch immer – die Frühe Neuzeit ist die Zeit der aufkommenden zwischenstaatlichen Kriege, die noch die Zivilbevölkerung stark in Mitleidenschaft zogen (Stichwort: 30-jähriger Krieg).

Was hat das mit Mediation zu tun?!

Es ist die typische Patt-Situation etwa gleich starker Konfliktparteien. Gewalt führt zu mehr Gewalt und zu Pyrrhussiegen. Das internationale, zwischenstaatliche Recht gibt es noch nicht. Es beginnt sich gerade erst zu entwickeln. Also bedurfte es abermals Vermittler. Der schon genannte Contarini war der maßgebende Vermittler beim Ende des 30-jährigen Krieges, der über mehrere Jahre zwischen den kriegführenden Staaten vermittelte, stets zwischen Münster und Osnabrück hin- und herreitend. Shuttle-Diplomatie at its best. Er wurde auch ausdrücklich als Vermittler bezeichnet. Und er wird auch höchst diplomatisch, einfühlend und vielseitig gearbeitet haben. Ob er dennoch ein Mediator im heutigen Sinne war, der mit ähnlichen Ideen beraterische Interventionen durchführte? In vielen, nicht unbedeutenden Aspekten kann man davon ausgehen. In einigen anderen wohl kaum (Stichwort: Transformationsgedanke).

Mehr zum Transformationsgedanken bietet dieser Beitrag.

Im Rahmen gesellschaftlicher Konfliktbearbeitungen gab es auch damals bereits Institutionen und Einrichtungen, die zwischen Konfliktparteien schlichteten, zum Beispiel in den ständischen „Gremien“, zwischen Eheleuten oder in den Zünften und Handwerksinnungen. Hier bedarf es sozialhistorischer Forschung, die die Einzelheiten zusammenträgt und unter dem Blickwinkel der Mediation in Konflikten eine historisch angemessene Einschätzung vornimmt, ohne vorschnell und unkritische „Ahnensuche“ zu begehen.

VI. Moderne Mediation

Die Moderne Mediation hat ihre institutionellen Wurzeln in den USA. Hier hat sich der Vermittlung- und Schlichtungsgedanke weiter entwickelt – und die Idee der Transformation integriert. Das ist nicht ohne Grund im Zuge des Existenzialismus und der Humanistischen Psychologie in der Modernen Gesellschaft geschehen, gekennzeichnet u.a. durch Individualisierung und Konnektivität.

Ich behaupte, dass die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Revolutionen des 19. Jahrhunderts, die allgemeinen das Zeitalter der Moderne einläuteten, ursächlich dafür waren, dass sich eine Moderne Mediation begann auszubilden – und dies nicht zufällig auch in der Hoch- und Endphase der Rechtsschöpfungen geschah. Die großen Rechtskodifikationen entstammen allesamt dem langen 19. Jahrhundert, das mit 1789 und 1914 umrissen wird und zugleich die Ausdifferenzierung des Rechtssystems einläutete. Rechtlich bauen wir mit den gleichen Bausteinen wie im 19. Jahrhundert unser globales Rechtshaus.

Wir sind aber soweit fortgeschritten mit unserem globalen Zuhause, dass wir neue Werkzeuge entwickeln müssen, um unsere komplexe, ausdifferenzierte Welt angemessen weiterzuentwickeln und auszubauen. Die Moderne Mediation, aufbauend auf den guten Erfahrungen der Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtungsinstutionen, ist ein weiteres Werkzeug und Lösungsversuch.  Sie wird sich bewähren müssen. 

Jedoch lässt sich bisher stichpunktartig festhalten:

  • Ein wichtiger Ausgangspunkt ist die ADR-Bewegung in den USA, eine Reaktion auf die unzureichende juristische Behandlung sozialer Konflikte, vor allem im öffentlichen Bau- und Planungsrecht.
  • Sie führte zur Idee eines Multi-Court-Houses und zu der wohl „radikalsten Umwälzung des Zivilrechts unserer Zeit“ (Yarn).
  • Es bilden sich seit der Jahrtausendwende in Amerika und Europa Verbände und Vereinigungen, die die Ideen der Mediation verbreiten und in alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche tragen.
  • Zu Beginn des neuen Jahrtausends werden in Europa wichtige Richtlinien für die Mitgliedsstaaten erlassen, dass sie ihr Rechtssystem mit Regelungen zur Mediation und (Verbraucher-)Schlichtung anzureichern haben. Es gilt, flächendeckend außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, auch um Gerichte zu entlasten.
  • Im deutschen Strafrecht gibt es schon lange das Institut des Täter-Opfer-Ausgleichs, vgl. § 46a StGB, ein praxiserprobtes Feld von Mediation. In anderen Ländern gibt es entsprechende Regelungen.
  • Mediationen werden zunehmend öffentlichkeitswirksam durchgeführt. In Deutschland bekannt wurden die Mediationen um den Frankfurter Flughafen, der Streit zwischen Bund und TollCollect, um die Autobahnmaut, zwischen der Bundesbank und ihrem Ex-Vorstand Th. Sarazin durch das Bundespräsidialamt sowie aktuell um den Streit um die AfD in Baden-Württemberg.

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Zur Mediation anlässlich der Spaltung der Landes-AfD kannst Du hier den Radiobeitrag von INKOVEMA auf Detektor.fm hören.

  • Die Ausbildungen von Mediatoren nimmt gesellschaftlich relevante Züge an, es existieren in Deutschland über 600 Institute.
  • Universitäten beginnen, (Master-)Studiengänge einzurichten und erfolgreich zu etablieren.

Wie wird es weiter gehen? Nun, das bleibt abzuwarten. Die historischen Erfahrung in einem ganz ähnlichen Feld deuten auf eine positive Entwicklung von Mediation hin. Der „Psychotherapeuten“-Effekt ist gut belegt und dürfte für die Mediatoren in ihrem Feld noch deutlich höher ausfallen. Gibt es Mediatoren, wird es auch zunehmend Mediationen geben. Nachfrage wird geschaffen werden, solange die Ergebnisse positiv sind.

Und auch wer das bezweifelt, muss nicht an der Gesellschaft oder den Menschen verzweifeln: Die hohe Anzahl an ausgebildeten Mediatoren bewirkt gleichwohl einen anderen Umgang mit Konflikten, denn sie beeinflussen ihr soziales Umfeld, ob als Führungskräfte, Personalmitarbeiter, Chefinnen, Kollegen, Nachbarinnen oder Lehrer. Mediationskompetenzen schaden nie – und lohnen immer.