Prozessverständnis für Beratungs- und konsensuale Aushandlungsprozesse.

Zum Beratungsverständnis „Beratung ohne Ratschlag“, wie es im Business-Coaching und in der Mediation verbreitet ist.

in: Sozialrecht aktuell. Zeitschrift für Sozialrecht, Sonderheft 2024, S. 235-239.

Mit Hilfe der Experimentalversion von Notebook LM (google) wurde aus dem Text ein Podcast-Gespräch erstellt (engl.), das den Inhalt des Beitrag zusammenfasst und unterhaltsam aufbereitet. Viel Freude!

Zusammenfassung:

Der Beitrag beschreibt zwei unterschiedliche Ansätze für den Umgang mit Konflikt- und Beratungssituationen im sozialverwaltungsrechtlichen Bereich. Der erste Textteil befasst sich mit Grundlagen der verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen im Sozialleistungsbereich, die häufig als „Pläne“ oder „Vereinbarungen“ bezeichnet werden. Der Autor argumentiert, dass diese Verträge nicht als eigenständige Rechtsgrundlage für Klagen oder Widersprüche dienen können, sondern nur im Kontext eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens gegen einen entsprechenden Leistungsbescheid oder gegen eine Versagung von Leistungen relevant sind. Im zweiten Textteil geht es um prozessorientierte Beratungsansätze, die im Business-Coaching und in der Mediation verbreitet sind. Der Autor unterstreicht, dass diese Ansätze die Eigenverantwortlichkeit der Klienten stärken und darauf abzielen, Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Prozessberater fungieren als Begleiter und Unterstützer im Prozess der Problemdefinition und Lösungsfindung, ohne den Klienten dabei zu bevormunden.