INKOVEMA-Newsletter

Mediation und Konfliktmanagement

# 14

Schwerpunktthemen:

– Politische Konflikte

– Angst

Politische Konflikte

In der Süddeutschen wird die politische Streitkultur vor dem Abgrund bewahrt, indem 10 Tipps zur Konfliktbearbeitung (am Ende) aufgezählt werden, wozu gleich dreimal die Aufforderung gehört, „nicht nach Mutti zu rufen“.  Danke, Süddeutsche. Aber es gibt auch noch bessere Tipps!

Ignoranz-Gipfel

Als Enthusiast über den guten Journalismus von Perspective Daily gibt es auch heute wieder einen Artikel für Euch „geschenkt“,, der sich im weitesten Sinne mit Fragen des Konfliktmanagements beschäftigt: „Dieses Syndrom hat uns fest im Griff.“
Zu jedwedem Lernprozess gehört es auch, den Ignoranz-Gipfel zu erklimmen und in diesen Moment das größtmögliche Potenzial zu erreichen, dummes Zeug und damit ordentlich Konflikte herbei zu quatschen!

„Die grundlegende Ursache der Unruhen ist, dass in der modernen Welt die Dummen sich todsicher sind, während die Intelligenten voller Zweifel sind.“ – Bertrand Russell im Jahr 1933 zum Aufstieg Hitlers (britischer Mathematiker und Philosoph, 1872–1970)

Angst – Psychologie oder Kultur?

Macht der Terror uns Angst oder kultivieren wir sie als Gruppe selbst? Eine Historikerin und ein Psychologe unterhalten sich über das grundlegende Gefühl der Angst – und was es bei oder für Konflikten bewirkt.

Florentiner Traditionen

Sportliche Aktivitäten und bestimmte Sportarten erinnern heute daran, dass kriegerische Auseinandersetzungen völlig normal, geradezu natürlich waren: Das Military-Reiten heißt halt nicht einfach so und  Biathlon ist nicht als Idee und ohne Kontext entstanden. Vielmehr ist es so, dass man nicht immer auf einen Krieg warten, sondern sich einfach sportlich die entsprechenden Kompetenzen bewahren und trainieren wollte.

Aber in Florenz liegt die Sache doch etwas anders: Jedes Jahr am 24. Juni wird sich auf der Piazza geprügelt, gekloppt und ordentlich die Sohle gegeben. Und das war auch so, wenn in der Stadt oder die Stadt im Krieg gewesen war – schon seit mehr als 400 Jahren ist das. Und warum? Aus einem einzigen Grunde: Aus Liebe zu Florenz!  Das verstehen wir.

Wer nicht zart besaitet ist, dem sei das Video empfohlen, ansonsten einfach nur der Text in der ZEIT online – über eines der unglaublichsten Sportereignisse unserer Zeit, übergeschwappt aus der alten Welt.

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Mehr Informationen

Neues zu Verbraucherstreitbeilegungen

  • Begriff der Freiwilligkeit bei Alternativen Streitbeilegungsverfahren: Der EuGH hat am 14.06.2017 entschieden, dass die Voraussetzung der Freiwilligkeit bei einer Verbraucherstreitigkeit (i.S.d. EU-Rechts) auch dann gegeben ist, wenn das nationale Recht ein „Vorschaltverfahren für das gerichtliche Verfahren“ verpflichtend vorsieht, soweit dieses Vorschaltverfahren jederzeit abgebrochen werden kann. Das Recht zur Klage wird also zeitlich ein Stück weit begrenzt, um den Alternativen Streitbeilegungsmethoden zur Wirkung zu verhelfen. Näheres finden  Sie auf demVerfahrensrecht-Blog der Forschungsstelle für Nationales und internationales Recht.
  • Neuer Kommentar zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom Metzner-Verlag: Anfang Juni ist der neue Kommentar zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erschienen (an dem auch wir mitgewirkt haben). Das VSBG, erlassen im April 2017, schafft in Deutschland erstmals ein flächendeckendes Angebot von Schlichtungsstellen mit einheitlichen Standards für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen. Als Instrument staatlichen Rechts hat es eine überragende Bedeutung für den Wandel bzw. die Erweiterung der Konfliktkultur in Deutschland.
  • Neues Gesetz zur Alternativen Verbraucherstreitbeilegung in Luxemburg: Auch Luxemburg hat jetzt ein eigenes Gesetz zur Beilegung von Streitigkeiten, an denen Verbraucher beteiligt sind. Erste Erfahrungen sind schon gemacht. Aber natürlich gibt es auch Anfangsschwierigkeiten.

Streit der Mediationen?

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sieht in § 18 VSBG vor, dass eine Verbraucherstreitigkeit auch im Wege einer Mediation durchgeführt werden kann. Damit ist eine Mediation gemeint, wie es das Mediationsgesetz von 2012 skizziert. Zudem hält das VSBG einige Vorschriften parat, die im Ergebnis dazu führen, dass die Mediation im Kontext des VSBG ein besonderes Verfahren darstellt, das nicht mehr als „klassische Mediation“ i.S.d. MediationsG beschrieben werden kann. Die Einzelheiten dazu sind in einem neuen Blog-Beitrag auf der Webseite von INKOVEMA beschrieben. Dennoch es gibt auch Gemeinsamkeiten zwischen diesen beiden Mediationsverfahren.