INKOVEMA-Podcast „Gut durch die Zeit“

#218 GddZ

Das Bundesjustizportal und die Aussichten integrierter Konsensualverfahren

Wo bleibt der verfassungsrechtliche Vorrang konsensualer Verfahrensweisen?

Im Gespräch mit Prof. R. Greger (BGH-Richter a.D.)

Prof. Dr. Reinhard Greger (* 20. August 1946 in Erlangen) ist ein renommierter deutscher Jurist, ehemaliger Hochschullehrer und Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Greger begann 1966 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen und schloss dieses 1972 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Das Zweite Staatsexamen folgte 1975. 1978 promovierte er in Erlangen mit einer Dissertation zum Thema „Beweis und Wahrscheinlichkeit“.

Nach u.a. Tätigkeiten im bayrischen Staatsdienst wurde Greger 1993 zum Richter am Bundesgerichtshof (II. Zivilsenat) berufen. Bereits 1996 gab er diese Position auf, um einem Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu folgen, wo er bis 2007 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit innehatte

Gut durch die Zeit.

Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.

Inhalt

Kapitel:

0:08 – Einführung in die Mediation
2:02 – Der Weg der Konfliktbearbeitung
6:54 – Die Rolle der Justiz
9:32 – Die digitale Transformation der Justiz
11:21 – Die Herausforderungen der alternativen Streitbeilegung
14:44 – Die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes
18:57 – Die Vielfalt der Konfliktlösungsmethoden
22:22 – Die Bedeutung der Schlichtung
26:34 – Die Integration von Verfahren
29:33 – Die Grenzen der Rechtsberatung
32:31 – Der Vorrang der einvernehmlichen Lösung
35:22 – Ausblick und Perspektiven
40:23 – Die Hoffnung auf Veränderung
44:26 – Fazit und Ausklang

Inhaltliche Zusammenfassung

In dieser Folge von Gut durch die Zeit sprechen wir über alternative Streitbeilegung und die Rolle der Mediation. Mein Gast ist Professor Reinhard Greger, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, der sich auch nach seiner aktiven Zeit für einvernehmliche Konfliktlösungen engagiert. Gemeinsam beleuchten wir aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit Reformvorschlägen für ein bundeseinheitliches Justizportal.
Professor Greger betont, dass Mediation nur eine von vielen Möglichkeiten zur Streitbeilegung ist. Er fordert einen umfassenden Ansatz, der sowohl klassische Gerichtsverfahren als auch alternative Methoden einbezieht. Angesichts der verstärkten Förderung digitaler Initiativen plädiert er dafür, diese in ein einheitliches Justizportal zu integrieren. Das würde Bürgern und Unternehmen den Zugang zu passenden Konfliktlösungen erleichtern.
Wir sprechen auch über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung solcher Systeme. Greger kritisiert, dass die jüngsten Reformvorschläge die Kluft zwischen gerichtlicher Bearbeitung und alternativen Verfahren nicht ausreichend überbrücken. Er mahnt, die Justiz müsse nicht nur als letzte Instanz dienen, sondern auch aktiv über alternative Lösungen informieren und diese fördern. Dabei bemängelt er, dass Mediationsansätze in politischen Debatten oft zu kurz kommen, was den Zugang zur Justiz beeinträchtigen könnte.
Ein Schwerpunkt unseres Gesprächs ist die Notwendigkeit, Bürgern mehr als nur den Weg zu Gerichtsverfahren aufzuzeigen. Greger stellt das Projekt Recht ohne Streit (www. rechtohnestreit. de) vor, ein Internetportal, das als Konfliktlotse umfassend über verschiedene Streitbeilegungsverfahren informiert. Trotz positiver Resonanz aus der Fachwelt warnt er, dass ohne gesetzliche Unterstützung solche Ansätze nicht die nötige Aufmerksamkeit erhalten.
Zum Schluss diskutieren wir die starren Strukturen der Rechtsprechung, die oft innovative Lösungen blockieren. Greger ruft dazu auf, die Debatte über alternative Streitbeilegung voranzutreiben und diese stärker in die Justiz zu integrieren.

Vollständige Transkription

[0:00]…Wenn die Justiz sagt, okay, wir sind für dich da, wir sind die Ultima Ratio,
[0:08]
Einführung in die Mediation
[0:04]wenn du anders nicht zu deinem Recht kommst, dann stehen dir alle Wege bei uns offen. Aber überlege doch, ob das wirklich der richtige Weg ist, denn es gibt diese und jene Möglichkeiten. Herzlich willkommen zum Podcast Gut durch die Zeit, der Podcast rund um Mediation, Konfliktcoaching und Organisationsberatung, ein Podcast von INKOVEMA. Ich bin Sascha Weigel. Heute wollen wir uns dem Thema widmen, dass Mediation nur ein Teil von konsensualer Streitbeilegung ist und dass hier nicht ein Mediationspodcast im engeren Sinne vorliegt, sondern ein Podcast, der sich mit Konfliktbearbeitung und Streitbeilegung beschäftigt. Und dort auch im Zusammenhang dieser beiden großen Linien der streitigen Bearbeitung der Justiz, klassischerweise im rechtlichen Sinne, als auch der außergerichtlichen Streitbeilegung, bekannt unter dem Begriff der alternativen Streitbeilegung, die in den letzten Jahren stark gefördert wurde. Und es geht um einen speziellen Vorschlag bzw. Verbesserungen im Sinne auch der vielbeschworenen und nicht überall gut gelungenen Digitalisierung bisher. Und zwar geht es um ein bundeseinheitliches Justizportal, das den Zugang zur Streitbearbeitung.
[1:27]Entweder im umfassenden Sinne oder auch nur in dem justiziellen klassischen Rechtssinne belegt. Und dafür habe ich mir einen ganz kompetenten Gesprächspartner eingeladen, Professor Reinhard Greger, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof für Zivilsachen und mittlerweile umtriebiger Pensionär und Fürsprecher für die konsensuale Streitbeilegung.
[1:51]Ich begrüße Sie herzlich, Herr Kreger. Ja, hallo Herr Weigl, vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Ruhestandsbeschäftigung,
[2:02]
Der Weg der Konfliktbearbeitung
[2:00]wie Sie so anders sagten. Dankeschön. Ich hoffe, ich habe das so annähernd richtig umschrieben, denn ich geträumme nicht wirklich von Ruhestand zu sprechen. Wie sieht denn bei Ihnen die Lage aus?
[2:13]Ja, ich kann das nur bestätigen. Mit der Ruhestand hat es wenig zu tun. Seit ich aus dem aktiven Dienst ausgeschrieben bin, zuletzt an der Universität, vorher bei der Justiz, beschäftige ich mich sehr intensiv mit alledem, was ich in den Jahren meiner aktiven Berufstätigkeit erleben durfte, erleben musste und fokussiert auf den Bereich der optimalen Behandlung von Konflikten. Und zwar sowohl im streitigen Bereich, also im Bereich der Justiz, als auch im konsensualen Bereich. Das ist mir besonders wichtig, das zu betonen. Ich bin also niemand, der jetzt auf Mediation spezialisiert ist oder auf den Zivilprozess, obwohl ich da wissenschaftlich natürlich hauptsächlich tätig bin, sondern mein Ansatz ist der, ein, Einen Gesamtblick, einen systemischen Blick zu haben über die gesamte Methodik. Und da habe ich eben in meiner Berufslaufbahn die Erfahrung gemacht, dass das zu wenig betrachtet wird.
[3:14]Es ist zu stark, unser Konfliktmanagement zu stark auf das streitige, auf das gerichtliche Verfahren ausgerichtet. Und die alternativen Methoden, ich finde schon den Begriff bedenklich, alternativ, das klingt so als, naja, es ist halt was anderes.
[3:30]Meine Betrachtungsweise ist, wie ich so sagte, eine ganzheitliche, dass man also sehen muss, was ist denn im konkreten Fall der richtige Ansatz. Ja, und das auf Ihre Frage zu antworten beschäftigt mich in einem Maß, dass ich wirklich eigentlich sieben Tage die Woche mich mit der Materie beschäftige auf den verschiedensten Ebenen. Ich finde es gut so. Also ein Ruhestand in dem Sinn, dass man nur noch rumsitzt oder spazieren geht, das wäre nicht mein Ding, sondern ich brauche gewisse Antriebe und Impulse, um mich noch aktiv einzubringen und habe auch den großen Vorteil, wenn ich das noch abschließend bemerken darf, dass ich auch die Zeit dazu habe. Ich erlebe das bei vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz oder auch aus der außergerichtlichen Streitbeilegung, dass die auch gerne mehr tun würden, mehr Initiativen entwickeln möchten, aber natürlich durch ihren Hauptberuf daran gehindert werden. Das ist vielleicht bei Ihnen, Herr Weigel, auch ein bisschen so, dass Sie ja auch einen vielseitigen Hauptberuf ausüben und Ihre tollen Initiativen wie dieses Gespräch also nebenbei machen müssen. Der Vorteil des Pensionärs ist, er hat Zeit und die nütze ich sehr gerne dafür aus. Und es ist erkennbar und deutlich, was Sie die letzten Jahre da auch, früher hätte man gesagt, auf die Beine gestellt haben.
[4:53]Dieses Mal kann man so eher sagen, was Sie da im Internet auch produziert haben unter Ihrer Führung. Zumindest ist dort eine Plattform entstanden, Recht ohne Strahl, die das ganz deutlich belegt. Da können wir auch gleich nochmal genauer drauf zu sprechen kommen. Aber ich will die Chance auch nutzen, weil ich Sie ja wahrnehme als jemand, der diese Entwicklung von, ja, vielleicht sogar von Beginn an mit beobachtet hat. Die Alternativen-Diskussion in der Rechtspolitik ist ja schon wirklich Jahrzehnte alt, ging in den 80ern, wenn ich das so richtig nachvollziehe.
[5:29]Und an Sie die Frage dazu, wo stehen wir heute? Haben Sie den Eindruck, wir sind dort große Schritte vorangekommen in dem Verständnis, was der Zivilprozess oder auch das staatliche Angebot, ich weiß gar nicht, ob man früher davon gesprochen hat, dass der Staat da ein Angebot macht zur Streitbearbeitung oder ob das selbst schon ein Zeichen ist von einem neuen Verständnis, was staatliche Leistungen im Kontext von Konfliktbearbeitung darstellen können?
[5:57]Ja, also Sie haben recht, ich beobachte die Entwicklung seit gut 25 Jahren, fast jetzt schon 28 Jahre, seit ich bei der Justiz ausgeschieden bin und in die Wissenschaft abgewandert bin. Das traf zusammen damals mit der Entwicklung, dass die Mediation bei uns breiteren Raum gewonnen hat, also Ende der 90er Jahre und seitdem begleite ich das. Und ich muss sagen, immer wieder mit der Hoffnung und kleinen positiven Erfahrungen, dass es vorwärts geht, dass tatsächlich sich diese anderen Formen der Konfliktbeilegung durchzusetzen beginnen, aber dann auch immer wieder mit Rückschlägen. Dass man merkt, nein, es bleibt in Einzelbereichen eine positive Entwicklung. Es gibt gewisse Nischen, wo sich tatsächlich was getan hat. Aber in der Gesamtheit hat sich unsere Herangehensweise an rechtliche Konflikte
[6:54]
Die Rolle der Justiz
[6:52]nicht maßgeblich geändert. Und ja, um vielleicht langsam auch zu dem heutigen Thema hinzuführen.
[7:00]Meine große Erwartung war, dass die Diskussion über eine Reform der Zivilprozessordnung, die ja in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen hat, weil man gemerkt hat, unser Zivilprozess herkömmlicher Prägung ist nicht mehr zeitgemäß, er ist ineffizient, wird deswegen ja auch weniger in Anspruch genommen oder für Verfahren, die eigentlich dort nicht hingehören würden. Aber er leistet nicht den Beitrag zu einem wirklich effizienten Konfliktmanagement. Und da hatte ich gehofft, jetzt kommt der Durchbruch, jetzt erkennt man, wir müssen andere Angehensweisen in breiter Form zur Anbindung bringen.
[7:38]Und da bin ich leider enttäuscht worden, muss ich sagen, durch den Koalitionsvertrag, der ja jetzt vorliegt, auch durch den Abschlussbericht der ZPO-Reformkommission. Das bleibt weit hinter dem zurück, was eigentlich angezeigt wäre. Und deswegen, um Ihre Frage zu beantworten, muss ich sagen, nein, wir sind leider nicht so viel weitergekommen bei der Thematik Konfliktmanagement, wie das nötig und angezeigt wäre. Dieser Reformvorschlag hat ja mehrere Komponenten. Wir werden hier nur einen kleinen Ausschnitt in den Blick nehmen können, und zwar denjenigen, der eben nicht drin steht, nämlich wo bleibt da die alternative Streitbeilegung. Ich nehme den Begriff nochmal auf, aber eben die konsensuale Streitbeilegung. Und manche würden dann auch davon sprechen, sozusagen die nullte Instanz, dass es nicht die erste justizielle Instanz ist, sondern es gibt noch sozusagen eine Instanz davor, dass das integriert wird auf einem Justizportal, damit…
[8:40]Bürger oder diejenigen, die halt klagen, das sind ja dann auch nicht immer Privatpersonen, sondern zum ganz großen Teil sind das ja juristische Personen, die dann umfassend informiert werden, wie sie mit ihrem Konflikt umgehen können. Und zwar integriert durch alternative Streitverfahren, als auch dann, wie sind ihre Rechte durchsetzbar, von denen sie überzeugt sind, dass sie die haben, wo meistens ja schon auch ein Problem liegt. Wenn wir diesen Ausschnitt uns angucken, Da gibt es zum einen den Vorschlag, der das überhaupt nicht aufgreift. Können Sie sich darauf einen Reim machen? Weil es gab ja selbst von staatlicher Seite in den letzten Jahren genügend Förderinitiativen, würde ich mal sagen, mit dem Mediationsgesetz, mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, dass man eigentlich das für normal
[9:32]
Die digitale Transformation der Justiz
[9:27]gehalten hätte, dass das jetzt zumindest erwähnt wird. Ganz richtig, Herr Weigl. Es ist ja nicht nur so, dass es nicht erwähnt wird, sondern im Gegenteil. Es wird in dem Kommissionsbericht sogar negativ bewertet. Das heißt, nee, das machen wir nicht. Wir machen ein Justizportal. Wir wollen dem Bürger dazu verhelfen, dass er leichter, besser.
[9:51]Verständlicher seinen Weg in das Gerichtsverfahren finden kann. Aber wir wollen ihn nicht in den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung schicken. Da werden bestimmte Gründe angeführt. Vielleicht wollen wir darauf noch etwas eingehen. Aber zunächst mal der Befund. Es ist erstaunlicherweise nicht nur versäumt worden, hier eine Zusammenführung dieser beiden Bereiche in Angriff zu nehmen, sondern im Gegenteil, man schottet sich ab. Die Justiz schottet sich ab, will sich abschotten gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung und das ist für mich eine ganz große Enttäuschung. Ich versuche mal zart eine positive Deutung dessen zu gewinnen, dass es sozusagen gar nicht mal eine Abwertung ist, sondern schlichtweg ein Bekenntnis, das ist was anderes. Also dass man so eine Gegenüberstellung produziert und sagt, also da kann ja passieren, was will, wir machen das nicht. Aber das heißt nicht, dass das andere schlecht ist. Wenn die das alle schaffen, dass halt weniger zur Justiz kommen, umso besser müssen wir nicht ganz so viele Richter und Personen sozusagen unterhalten. Dass man da also eher diese Abgrenzung nimmt. Zumindest habe ich das so gedeutet in meinem Optimismus. Ja, aber ich weiß auch nicht, wohin das führt, dass es halt so ist.
[11:11]Also ich stimme Ihnen zu, der Bericht enthält keine Abwertung dieser Alternativen, sondern er nimmt das, was ich als Abgrenzung bezeichnet habe,
[11:21]
Die Herausforderungen der alternativen Streitbeilegung
[11:20]wo er sagt, das ist nicht unser Ding. Da gibt es andere Informationsstellen, da gibt es Verbände, wo man sich orientieren kann, aber nicht Aufgabe der Justiz dorthin zu führen. Das würde auch die Möglichkeiten überfordern, das ständig auf aktuellem Stand zu halten. Wir kämen in Schwierigkeiten, wenn wir konkrete Anbieter solcher Verfahren benennen würden. Das könnte auch zu Haftungsrisiken führen, wenn wir Leuten da den falschen Weg aufzeigen. Also das sind die Argumente, die man dort lesen muss und die halten meines Erachtens einer kritischen Nachprüfung nicht stand. Mit diesem Forschungsprojekt Recht ohne Streit habe ich auch aufgezeigt, dass es Möglichkeiten gibt, mithilfe von Internetportalen Ratsuchende selber auf die Idee zu bringen, wie sie nun den richtigen Weg einschlagen können zur optimalen Lösung ihres Konflikts. Und dass so etwas überhaupt nicht aufgegriffen wurde. Interessant ist ja, Herr Weigel, dass mein Projekt Recht ohne Streit erwähnt wird in dem Abschlussbericht der Reformkommission als Beispiel für einen digitalen Konfliktlotsen, dass man aber dazu geschrieben hat.
[12:38]Aber das wollen wir nur, dieses Konzept, diesen Ansatz wollen wir nur übernehmen in Bezug auf die Hinführung zum gerichtlichen Verfahren.
[12:48]Dass der Rechtssuchende erkennt, jawohl, es gibt diese Möglichkeit eines Mahnverfahrens. Ich muss keine Klage einreichen, ich muss nicht zum Rechtsanwalt gehen, sondern ich kann ein Formular ausfüllen. Das ist alles richtig und gut. Aber warum diese Beschränkung? Warum nicht auch der ausfüllige Hinweis darauf? Überlegen Sie erst mal, ob es Ihnen wirklich darum geht, jetzt hier einen Rechtsstreit zu führen, dann vielleicht eine bestimmte Geldsumme auf dem Konto zu haben, ob nicht ganz andere Interessen viel wichtiger wären.
[13:21]Und dass es die Möglichkeit gäbe, eben diese Interessen auch ohne einen Rechtsstreit zu verfolgen. Das wäre wichtig, warum er diesen Schritt nicht gemacht hat, der übrigens, Herr Weigl.
[13:34]Auch erwähnenswert, in einem Papier der OLG-Präsidenten, in den sogenannten Münchner Thesen, die letztes Jahr auch verabschiedet worden sind, ausdrücklich erwähnt wird. Da hat man gesagt, ja, wir möchten, dass in dieses Justizportal auch Mediation, Schlichtung, diese Methoden aufgenommen werden, zumindest in einem späteren Schritt, kann man ja nicht vielleicht alles auf einmal machen, aber dass man dann im Abschlussbericht das verworfen hat, also sich ausdrücklich abgeschottet hat gegen diesen Weg.
[14:07]Sie merken das vielleicht schon, ich bin ein sehr ruhiger Mensch, aber gerade da fast in Erregung, dass man diese Chance auch versäumt hat, jetzt mal da wenigstens einen Pflock einzuschlagen und sagen, wir müssen von dieser Betrachtung wegkommen, hier ist die Justiz, das Gericht, das sorgt fürs Recht und da gibt es auch noch was anderes, aber da müssen sich andere drum kümmern, das ist nicht unser Ding. Dass man das so verfestigt hat, das enttäuscht mich maßlos. Mir werden auch sozusagen dadurch jetzt auch erst so Zusammenhänge deutlich und auch sozusagen nachvollziehbar, dass dieser Schritt dann,
[14:44]
Die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes
[14:42]man muss schon sagen, fast verweigert wurde. Denn die Vorarbeiten sind ja wirklich geleistet worden. Also zum einen Ihr Portal, das jetzt schon auch, also ich glaube, zwei, drei Jahre am Start ist und auch tätig weiterentwickelt wird. Und ich nutze es zum Beispiel, ich habe das letzte in der Ausbildung genutzt, um über Konfliktberatung oder generell Konfliktberatung.
[15:06]Bearbeitungsverfahren auch zu lehren hier im Rahmen der Mediationsausbildung, weil ich schon auch der Meinung bin, sowohl Rechtsanwälte als auch Mediatoren sind so erste Anlaufstellen für Konfliktparteien, die Rat suchen. Und dann ist es eben nicht so, dass es klug ist zu sagen, ich bin Mediator und wenn sie zu mir kommen, kriegen sie halt Mediation, sondern ich kann Konfliktmanagement beraten und einige dieser Verfahren übernehme ich, aber andere gehen halt nicht. Und darüber einen Überblick zu bilden. Und ihre Seite ist dann nicht nur von meiner Seite gut aufgenommen worden, auch die Kandidaten haben gesagt, das hätte ich überhaupt nicht gedacht, dass es so viele Verfahren gibt und dass so viele Möglichkeiten bestehen. Also die Kandidaten waren völlig überrascht, wie viele es gibt.
[15:52]Dieses Denken von, naja, ich verhandle halt oder merke, dass ich selber nicht weiterkomme und wenn ich halt nicht weiterkomme, dann gehe ich irgendwann zum Anwalt und damit zu Gericht. Das ist immer noch prägend, das ist immer noch die gesamte Klaviatur, will man fast sagen. Und da war das wirklich sehr hilfreich, dort einfach diese Plattform sich vorzunehmen und sowohl zu gucken in einem eigenen Konflikt, die Lotsenstruktur, aber noch viel hilfreicher finde ich die Übersicht über die Bearbeitungsverfahren als auch über die Andieter dieser Verfahren. Also am Ende ist es einfach dargestellt, aber diese nicht werbliche, informative Art und Weise sehen ja nicht nur Sie auch auf so einem Justizportal.
[16:41]Sondern auch da gibt es eben von den Münchner Thesen und von Frau Otte, die Gerichtspräsidentin des Oberlandesgerichts in Zelle, die auch hier vor kurzem im Podcast zu diesem Thema eingeladen war und gesprochen hat, Es ist ja vorhanden. Also ein ganz wichtiger Punkt, das deutlich zu machen. Es gibt ja nicht nur die Alternative Gericht und Mediation, wie das oftmals so dargestellt wird. Gleichzeitig auch immer mit so ein bisschen dem Beigeschmack, ja, Mediation ist eine tolle Sache, aber das ist nur was für Leute, die bereit sind, sich in ein langwieriges Selbstfindungsverfahren hinein zu begeben. Das ist ja nicht in jeder Hinsicht falsch. Es gibt, das haben Sie gerade ausgeführt, außer der Mediation in ihrer reinen Form ja eine ganze Palette von Herangehensweisen, die von bloßem kooperativen Verhandeln über eine Konfliktmoderation, Schlichtung, Mediation, Evaluation.
[17:37]Gutachterlichen Hilfestellungen reichen. Und das ist eben auch ein wichtiger Punkt, den ich mit diesem Projekt Recht ohne Streit verfolgt habe, diese ganze Palette aufzuzeigen, was es da alles gibt und den Nutzer dazu zu bringen, selber zu erkennen, ja Mensch, genau das ist das, was ich brauche. Ich möchte einfach auch eine Aussage haben, ob meine Einschätzung zu dieser Bauleistung zum Beispiel richtig ist oder nicht. Ich wäre gerne bereit, hier Konzessionen zu machen, wenn mir ein neutraler Gutachter sagen würde, das ist schon noch im Rahmen des Leistungsspektrums, das hier geschuldet war. Dann würde ich mich nicht auf einen Prozess einlassen, wie sonst, diese Möglichkeiten aufzuzeigen, diese Variabilität, auch die Durchlässigkeit der Verfahren, die können ja jetzt erstmal anfangen.
[18:31]In Verhandlungen einzutreten, möglichst vielleicht mit einem neutralen Vermittler, das kann auch ein Rechtsanwalt sein, der beauftragt wird, nicht Parteivertretung vorzunehmen, sondern ein Vermittlungsgespräch mit euch zu führen, der euch dann vielleicht auch dazu bringt, selber zu erkennen, das reicht nicht. Wir müssen hier wirklich mit professioneller Hilfe eines Mediators eine vertiefte
[18:57]
Die Vielfalt der Konfliktlösungsmethoden
[18:54]Interessenklärung und Lösungssuche veranstaltet. Dieser Einstieg auch in die Mediation über ein Moderationsverfahren ist etwas, was viel mehr deutlich gemacht werden müsste. Ich glaube, auch in den Mediatorenkreisen ist das noch nicht überall so angekommen, dass man die Medianten.
[19:14]Die Mediationsinteressierten im Grunde überfordert, wenn man als erstes mit ihnen einen Mediatorvertrag abschließt und alle möglichen Regelungen trifft und Belehrungen, was die Mediation ist, sondern dass man zunächst einmal ein gemeinsames Erstgespräch führt, in dem überhaupt die Bereitschaft geweckt wird, sich auf eine Mediation einzulassen. Oder eben auf eine andere Lösungsmethode hinzuführen. Das müsste noch viel stärker bewusst gemacht werden. Ich finde das auch für eine Überforderung und paradoxerweise eine, die man als Mediator so im Mediations-Auftragsklärungsgespräch gar nicht mitbekommt, weil die Konfliktparteien gar nicht bis dahin kommen. Die Überforderung findet schon daher statt mit der reinen Ansprache, Was in der Mediation geschieht, eigenverantwortlich eine Lösung mit dem Konfliktpartner finden. Wenn man das als Konfliktpartei hört, ist schon sozusagen das Stoppzeichen gesetzt, weil es genau die Person ist, mit der man gerade gar nichts mehr auf die Reihe bekommt. Und da muss schon eine starke Bande, wie vielleicht die Ehepartnerschaft oder Gesellschafterverbindung da sein, dass man das dennoch probiert.
[20:28]Besonders deutlich wären mir diese mehreren Punkte, wenn ich mir die Entwicklungen zum Thema Schlichtung anschaue, Ombudsmänner, die verteilt über verschiedene Branchen existieren und wo Verbraucher, aber auch bestimmte Branchen es also geschafft haben und auch organisiert haben, über Online-Plattformen oder über Ansprechpartner Schlichtungsverfahren zu organisieren. Das ist noch nicht auf dem Niveau, mit dem man sich das gerne wünscht, aber das sind Strukturen, bei denen mir deutlich wird, dass die Konfliktparteien da zugeführt werden und im Rahmen dieser Schlichtungsverfahren ist ganz häufig auch mediative Vorgehensweise vorgesehen und möglich. Aber es braucht diese flankierende Zuführung zu diesen vermittelnden, schlichtenden, dritten Personen. Und da sehe ich ein großes Potenzial. Also weil auch ich mich selber wundere, wenn ich mir die Schlichtungsstrukturen anschaue, wie vielfältig die schon über die gesamte private und wirtschaftliche Landschaft gelegt wurden. Also für medizinische, für Versicherungsleistungen, für rechtsanwaltliche Leistungen, für die Verbraucher natürlich mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, aber auch die Ombudsmänner für die gute wissenschaftliche Praxis etc. Öffentliche Personennahverkehr, da gibt es glaube ich fast zwei Dutzend mittlerweile.
[21:53]Das war mir ja selber, also auch als professioneller Konfliktmanager, überhaupt nicht klar, bis ich mich damit auch mal dann strukturierter befasst habe. Daher wundert es mich umso mehr, dass… Wir in solchen entscheidenden Momenten, wie vielleicht jetzt dieser Reformvorschlag, immer noch in dieser Dyrotomie von eigenverantwortlicher Verhandlung, gerichtlicher Prozess, denken und agieren.
[22:22]
Die Bedeutung der Schlichtung
[22:23]Und sehe da nicht nur die Tradition der Justiz in der Verantwortung, sondern auch uns Mediatoren, die lange Jahre ihre Tabellen, Gericht und Mediation, Richteraufgabe und Mediatorenaufgabe so gegenübergestellt haben, dass da fast kein Platz mehr war für andere Dinge. Wenn die These so stimmt, wie kommen wir denn aus dieser Sackgasse raus? Hey, du, der hier diesen Podcast hört, wenn er dir gefällt, dann drückt doch fünf Sterne und hinterlass ein Feedback, damit auch andere, die den Podcast bisher noch nicht anhören oder gefunden haben, das tun können. Und jetzt geht es weiter mit der Episode im Podcast gut durch die Zeit.
[23:05]Also letztes Mal möchte ich das bestätigen, was Sie gerade festgestellt haben, nämlich dass diese sogenannten Schlichtungsstellen, die vielfältig sich ausgebreitet haben, Gott sei Dank, im Grunde das Vormachen, die Durchlässigkeit und die Variabilität der Methodik, die heißen zwar Verbraucherschlichtungsstellen, in Wirklichkeit betreiben die aber weitgehend gar keine Schlichtung im Rechtssinn. Nämlich Schlichtung heißt ja eigentlich, dass auf einen Vorschlag des Vermittlers hingearbeitet wird. Das soll am Ende des Verfahrens dann sagen, was er für eine gerechte Lösung hielte. Einen schlichten Spruch erlassen, den die Parteien akzeptieren können oder auch nicht. Das findet aber gerade in der Verbraucherschlichtung kaum statt, sondern was dort stattfindet ist überhaupt mal eine Kommunikation herzustellen zwischen den Konfliktparteien. Allein dadurch erledigt sich vieles schon oder es wird gleich mal ein Vorschlag nach Aktenlage gemacht, dass ohne überhaupt in ein Verfahren einzusteigen, teilt die Schlichtungsstelle mit, dass nach ihrer Einschätzung also des Ansinnen des Antragstellers der Rechtslage entspricht. Und auch zu überlegen gegeben wird, dem Antrag zu entsprechen.
[24:22]Alleine dadurch schon, durch diese vermittelnde Kommunikation, erledigt sich vieles. Und, auch da haben Sie recht, sogar Mediation wird dann oftmals in das Schlichtungsverfahren integriert. Das ist nicht überall der Fall, da fehlt oft auch die fachliche Kompetenz, aber es gibt solche Stellen, die dann, wenn Sie merken, Da wird was anderes benötigt, als ein bloßer schlichter Spruch, ein Vorschlag der Konfliktlösung, sondern hier muss tiefer gearbeitet werden an den Konflikthintergründen.
[24:54]Dann leiten die auch in eine Mediation über. Und das wäre eben genau das Denken, das wir auch bei der Justiz bräuchten. Diese Durchlässigkeit, dass man sagt, ja zum Beispiel jetzt ist das Verfahren schon mal bei Gericht gelandet, wie so oft, aber ich erkenne als Richter, dass die eigentlich was anderes brauchen als ein Urteil. Dann müsste ich die Möglichkeit haben, in ein anderes Verfahren umzuschwenken. Die Möglichkeit gibt es ja. Wir haben die Güterichter in der Justiz, wir haben die Möglichkeit des Mediationsvorschlags durch den Richter, der dann zur Aussetzung des Rechtsstreits führt. Nur diese Möglichkeiten werden zu wenig und nicht in dem Maße genutzt oder in der Weise, wie es sachgerecht wäre.
[25:41]Antwort auf Ihre Frage, sagt also ja oder nein, leider ist es so, dass der Eindruck entsteht, man müsste sich hier auf ein bestimmtes Verfahren festlegen. Man muss klagen und dann kriegt man Urteil oder vielleicht auch einen Vergleich beim Gericht. Man muss zum Mediator gehen, wenn man eine Mediation haben will. Das ist nicht so, sondern wir haben ein breites Spektrum von Konfliktlösungsmöglichkeiten, müssen darauf hinwirken, dass der Einstieg in diesen Bereich überhaupt ermöglicht wird und nicht von vornherein eine Einbahnstraße beschritten wird. Und zum Zweiten, wir müssen eine Durchlässigkeit haben. Wir müssen den Übergang von einer Methode in die andere verbessern, damit am Ende nicht unnützer Aufwand oder vergebliche Bemühungen stehen, sondern wirklich die Chancen ausgeschöpft werden, die das breite Spektrum der Konfliktlösung bietet.
[26:34]
Die Integration von Verfahren
[26:35]Kollege sagt ja mal, Amtsrichter, der auch die Güterrichterfunktion übernimmt, dass sozusagen ein Baustein dort wäre, den Klageantrag sozusagen unnötig werden zu lassen. Man kommt eben nur zum Güterrichter, wenn man klagt. Die Entscheidung zu Gericht zu gehen, beinhaltet schon, sich jetzt auf das Schlimmste gefasst zu machen und dann sich dennoch dafür zu entscheiden. Da ist also ein ganz entscheidender Schritt drin.
[27:00]Und bei Privaten oder bei Mediatoren muss man auch schon entscheiden, ein Richter kommt jetzt nicht mehr. Also wenn ich mich darauf einlasse, ist es eben auch eine enorme emotionale und auch finanzielle Entscheidung, die sich zumindest so für die Konfliktpartei vorher darstellt. Also man braucht eine Anlaufstelle, wo man erstmal hingehen kann und beraten werden kann. Und dafür sehe ich diese Strukturen im Schlichtungsverfahren oder auch im Ombudsverfahren für sehr geeignet. Ich erlebe das auch selber. Ich bin Ombudsstelle für das Haus der Selbstständigen, eine geförderte Einrichtung für Solo-Selbstständige. Und da geht es auch zunächst mal darum, wirklich erstmal Informationen und Beratung zu leisten. Was gibt es alles? Und da komme ich auf den Punkt zurück, den wir vor uns, glaube ich, schon mal gestreift haben. Diese Frage, was tue ich da, wenn ich berate? Was würde so ein Justizportal tun, wenn es über diese Möglichkeiten informiert? Und da scheint mir der alte Reflex juristischer Prägung da zu sein, dann bin ich schon in einer Rechtsberatung drin. Also eine Konfliktberatung neutraler Art über die Rechte, sozusagen rechtsunabhängig zu beraten, fallunabhängig zu beraten, was gibt es alles für Möglichkeiten.
[28:18]Konfliktpartei, du hast die und die Situation vor Augen. Und welches Verfahren für dich das passende ist, kann ich nur informierend dir mitteilen. Die Entscheidung, welches liegt natürlich bei dir, dass da sofort die Frage aufkommt aus juristischer Perspektive. Ist das nicht schon Rechtsberatung? Ist man da nicht schon sozusagen im Mandantenverhältnis drin? Oder eben kann sich ein Justizportal das leisten, Stichwort Neutralitätsgebot, über rechtsorientierte, aber im Grunde genommen interessenbasierte Verfahren zu informieren? Wird da nicht möglicherweise der Anspruch auf Zugang zum Recht unterbunden? Wenn ich jetzt mal die Vermutung aufmache, dass das die Befürchtung ist, die da den Reformvorschlag geleitet hat. Mag sein, aber diese Befürchtung ist unbegründet, wenn man diese Anlaufstelle oder dieses Tool so gestaltet, dass eben nicht nach Rechtsansprüchen gefragt wird, sondern nach den Interessen. Ich darf mal zu veranschaulichen Hinweisen auf ein Projekt, das das Bundesjustizministerium
[29:33]
Die Grenzen der Rechtsberatung
[29:29]vor zwei Jahren, glaube ich, hat entwickeln lassen. Da wurde ein solches digitales Tool entwickelt, wie man zum Beispiel als Mieter, wenn man Mängel in der Wohnung festgestellt hat, vorgehen kann.
[29:46]Und da wurde eben nicht danach gefragt in diesem Tool, worum geht es Ihnen denn? Wollen Sie weiter in der Wohnung leben bleiben? Haben Sie den Eindruck, dass Sie zu viel Miete zahlen? Nach Interessen hätte gefragt werden sollen, ist aber nicht geschehen. Sondern es wurde sofort aufgezeigt, aha, Sie haben Schimmel an der Wand in Ihrer Wohnung. Sie haben jetzt folgende Rechte. Sie können die Miete mindern. Sie können Schadensersatz verlangen. Sie können die Beseitigung dieser Störung verlangen. Es wird also von vornherein auf Ansprüche, die das BGB bietet, hingelenkt, anstatt auf die Interessenklärung. Und das wäre die Lösung, mit der man die Bedenken, wir dürfen mit so einem Portal keine Rechtsberatung erteilen, ausräumen können. Wir fragen gar nicht danach, ob jemand jetzt…
[30:34]Glaubt, einen Schadensersatz verlangen zu können oder sonst eine Leistung, sondern wir fragen, worum geht es Ihnen denn? Und wenn dann herauskommt, naja, eigentlich geht es mir darum, dass ich mit meinem Vermieter also ein gutes Einvernehmen habe, dass ich mich nicht mit ihm streiten muss, sondern dass wir eine Lösung finden, gerne auch unter Kostenbeteiligung, die Wohnung zu modernisieren oder was auch immer, dass man das herauskitzelt und dann sagt, ja, aber dann sollten Sie jetzt keinen einen Prozess gegen den Vermieter führen, sondern dann sollten sie etwa einen Mediationsvorschlag oder eine Schlichtungsstelle einschalten, wie auch immer. Also das ist für mich der Schlüssel zur Lösung des Problems. Keine Hinführung zum Anspruchsdenken zur Durchsetzung von Rechten, sondern zur Klärung von Interessen. Mir ist dieses Beispiel neu. Ich greife das mal auf. Meine These bzw. Jetzt meine Überlegung ist ja eher eine Überlegung, was die Reformkommission geleitet haben könnte, das so abzugrenzen, war gar nicht mal die Befürchtung, die könnten da Rechtsberatung auf dem Portal machen und sich damit wiederum ganz juristisch Ansprüchen aussetzen, falls das Ganze schief geht, sondern die Befürchtung eher in die Richtung.
[31:49]Wenn wir hier als staatliches Justizportal auf nicht rechtsfixierte Verfahren hinweisen, könnten wir so aufgefasst werden, dass wir die Parteien von ihrem Zugang zum Recht weglenken. Nach dem Motto, lieber Bürger, du willst doch eigentlich was anderes als dein Recht. Lass das mal. Für dich ist eigentlich was anderes passender. Ich übertreibe jetzt ein bisschen, aber um sozusagen durchmachen, ob da was dran ist. Dass man sozusagen Angst hatte, den Justizanspruch zu schmälern,
[32:31]
Der Vorrang der einvernehmlichen Lösung
[32:25]wenn man auf einer staatlichen Seite auf andere Verfahren aufmerksam macht. Auch wenn sie dem Bürger sozusagen näher sind und für ihn und seine Interessen besser geeignet ist, dass das staatliche Selbstverständnis, wenn Rechte in Frage stehen, dann sind wir dafür zuständig.
[32:45]Also es ist ja unstreitig, dass die einvernehmliche Konfliktlösung den Vorzug verdient gegenüber der streitigen Rechtsdurchsetzung. Das hat das Verfassungsgericht ausgesprochen. Das ist auch in manchen Gesetzesbegründungen und Urteilen schon enthalten. Das ist unstreitig. Vorrang der konsensualen Konfliktlösung. Und deswegen kann sich eine Justiz also nicht irgendwelchen Vorwürfen aussetzen, wenn sie diesen Vorrang dann auch umsetzt, wenn sie dazu beiträgt, dass dieser Vorrang gewährleistet wird, dass der Rechtssuchende zunächst vor die Frage gestellt wird, willst du wirklich einen Streit führen, um ein Recht durchzusetzen oder willst du versuchen, mit der einvernehmlichen Konfliktlösung ein schnelleres, besseres, weniger kostspieliges Ergebnis zu erzielen.
[33:37]Also das ist legitim, wenn die Justiz sagt, okay, wir sind für dich da, wir sind die Ultima Ratio. Wenn du anders nicht zu deinem Recht kommst, dann stehen dir alle Wege bei uns offen. Aber überlege doch, ob das wirklich der richtige Weg ist, denn es gibt diese und jene Möglichkeiten. Und dann möchte ich auch nur darauf hinweisen, dass die Justiz ja auch dann, wenn sie bereits eingeschaltet ist, darauf hinwirkt, ein Urteil, eine Streitentscheidung zu vermeiden und eine einverlämnliche Lösung herbeizuführen. In der ZPO steht es ausdrücklich drin, dass der Richter verpflichtet ist, in jedem Stadium des Prozesses auf eine gütliche Lösung hinzuwirken. Und das wird ja auch gemacht. Es werden viel mehr Vergleiche vor Gericht abgeschlossen als Urteile gesprochen.
[34:27]Brauchen wir dazu aber überhaupt erst den Einstieg ins Gerichtsverfahren, Es ist nicht richtig, wenn die Justiz sagt, es gibt andere Möglichkeiten und die aufzeigt. Also ich sehe diese Gefahr nicht, dass die Justiz hier so eine Art Rechtsverweigerung betreiben würde, wenn sie den Bürger auf die anderen Möglichkeiten hinweist. Ja, die drei Punkte Bundesverfassungsgerichts, die gesetzliche Lage und auch die Anforderungen an die Richter, jederzeit die gütliche Einigung anzustreben, vorzuschlagen, zu empfehlen, machen deutlich, wie groß die Enttäuschung sein muss, dass das in diesem Reformvorschlag nicht aufgegriffen wurde. Dass also selbst das grundlegende Verständnis von Konfliktbearbeitung und das
[35:22]
Ausblick und Perspektiven
[35:17]Rechtssystem ein Ultima Ratio-Verfahren darstellt, dort überhaupt nicht beachtet wurde. So ist es ja. Also das ist der Punkt, an dem ich auch zu knabbern habe. Und dass es anders geht, Herr Weigler, dafür haben wir ja Beispiele. Also dass es möglich ist, auch die außergerichtlichen Verfahren oder Methoden in das Justizsystem zu integrieren. Wird ja zum Beispiel bei diesem kanadischen Gericht in British Columbia praktiziert. Nicht da bietet die Justiz selber an, zunächst Stufen zu durchlaufen, bevor man in das Streitverfahren kommt.
[35:57]Ein Beratungs- und Vermittlungsverfahren bis hin zur Mediation, das integriert ist ins Justizsystem.
[36:06]Das wäre die Vorstellung, die mir auch vorschwebt. Keine Abgrenzung, keine Abschottung, sondern eine Integration der Angebote in ein einheitliches staatliches Konfliktberarbeitungssystem. Ja, wie kann es weitergehen, Herr Krieger? Es gibt den Vorschlag von Frau Otte, die das bundeseinheitliche Justizportal nochmal ausformuliert hat, auch in der ZKM und hier im Podcast vor wenigen Episoden dargelegt. Sind dafür noch Fenster und Möglichkeiten offen jetzt, wo dieser Reformvorschlag hoffentlich als Vorschlag erstmal vorliegt? Oder ist da der Zug für die nächste Zeit wieder mal abgefahren und weggefahren?
[36:49]Alsbald nicht mehr in Reichweite. Ich fürchte Letzteres, Herr Weigel. Wenn wir uns den Koalitionsvertrag anschauen, wir wissen ja aus leidvoller Erfahrung, dass dieser Koalitionsvertrag eine Art Bibel ist für die Politik der Legislaturperiode.
[37:08]Dass es immer ist, ja, das steht aber im Koalitionsvertrag oder steht nicht im Koalitionsvertrag. Das sind maßgebliche Argumente geworden. Und wenn ich jetzt in den Koalitionsvertrag reinschaue, Aber dann steht eben nichts davon drin, von den Anliegen, über die wir jetzt reden. Das Wort Mediation, ich habe es gerade mit dem Suchprogramm nochmal abgecheckt, kommt nicht vor.
[37:31]Das Wort Konfliktmanagement kommt nicht vor, sondern man wird sich fokussieren in der Rechtspolitik dieser Legislaturperiode auf die Punkte, die im Koalitionsvertrag drinstehen. Und das sind rein justizbezogene Punkte. Die Streitwertgrenze, Rechtsmittelbeschränkung, das Justizportal auch ein großer Fortschritt, dass das erst mal bundeseinheitlich in einer vernünftigen Form kommen soll und nicht wie bisher mit diesem Flickenteppich, den Sie eingangs auch schon kritisiert haben im Internet steht, dass da was kommt. Aber das, worauf es wirklich ankommt, worüber wir heute reden, wird mit keinem Wort erwähnt und wird deswegen in der Rechtspolitik der künftigen Regierungszeit auch keine Rolle spielen. Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, als Mahner darauf hinzuwirken, dass sie auch außerhalb der Rechtspolitik die Dinge entwickeln können. Aber es ist natürlich der viel schwierigere Weg, als wenn das Gesetz uns entsprechende Schützenhilfe leisten würde. Herr Greger, was will ich da noch sagen? Die einzige optimistische Nachricht ist allenfalls, dass man als Mahner in so einem Umfeld weiß, was man sagen will und worauf man hinweisen möchte. Aber das ist natürlich keine…
[38:54]Nicht gesamtgesellschaftlich passende Vorgehensweise, sondern das ist jetzt einfach das, was Stand der Dinge ist.
[39:01]Es tut sich aber vielleicht doch etwas, also mein Projekt Recht ohne Streit ist, ich darf nochmal sagen, ja, ein reines Forschungsprojekt war nicht irgendwie jetzt ein Start-up, das ja ein bestimmtes digitales Angebot ins Netz stellt, sondern wir haben da einfach gecheckt, wie kann man mit den Möglichkeiten von Legal Design solche Effekte erzielen. Dass man Konfliktbetroffene dafür interessiert, motiviert und informiert, wie sie hier vorgehen können. Aber das Projekt selber ist im Grunde jetzt beendet, wird zwar fortgeführt, aktuell gehalten, aber kann nicht mehr weiterentwickelt werden, weil uns, wir haben das ja rein ehrenamtlich gemacht, dazu die Möglichkeiten fehlen. Aber ich weiß, dass es in der Fachwelt doch Interesse gefunden hat und habe die Hoffnung, dass sich vielleicht doch jemand dessen annimmt und das dann mit entsprechendem wirtschaftlichen Hintergrund weiterentwickelt, sodass sich vielleicht dann außerhalb der ZPO oder des Mediationsförderungsgesetzes rein faktisch etwas entwickelt, was entsprechend auch vermarktet wird und als Konfliktanlaufstelle dann unser Anliegen doch de facto umsetzt.
[40:23]
Die Hoffnung auf Veränderung
[40:19]Eine entsprechende Anlaufstelle für Konflikte beteiligt zu sein. Also die Hoffnung habe ich noch nicht ganz aufgegeben.
[40:26]Wir haben mir einen Stein ins Wasser geworfen und ich habe Reaktionen aus der Fachwelt, die darauf hindeuten, dass man das aufgreifen will.
[40:35]Vielleicht ist das dann ein Hoffnungsschimmer, den wir in diesem Gespräch doch noch aufzeigen können. Das ist gut und auch, ich mag da wirklich auch nochmal darauf hinweisen, ich habe das vorhin angedeutet, Also auch an die Kolleginnen und Kollegen, die uns zuhören, als Coaches für Konflikte oder Mediatoren, sich einen Überblick zu schaffen, wie weit die Konfliktlandschaft schon ausdifferenziert ist. Die Konfliktbearbeitungslandschaft, muss man ja fast sagen.
[41:04]Und auch die unterschiedlichen Anbieter für Konfliktparteien, dafür ist die Seite mehr als geeignet. Das heißt, man muss auch dort nicht einen Konflikt haben, um auf die Seite dann auch gute Informationen finden zu können, sondern das ist ein sehr guter Überblick über die Verfahren und ich glaube, es sind 18 oder 19 Verfahren, die sie aufgeführt haben und geben auch für die ganz praktische Arbeit als Mediator, wenn man merkt, vielleicht doch nicht mein Fall oder was kann der Kollege noch tun? Wirklich eine gute Handreichung. Das ist eine mehr als lohnenswerte Anlaufstelle im Internet.
[41:45]Herr Greger, ich bedanke mich bei Ihnen für dieses Gespräch, bei allem, was den Anlass gegeben hat, so doch jetzt noch mit positiver Aussicht. Ja, ich bedanke mich auch für das Gespräch. Es war interessant, Ihre Bewertung auch meines Ansatzes, dieses multiplen Ansatzes zu hören und eine Bestätigung zu finden. Vielleicht führt es ja tatsächlich weiter. Wir haben auch Vorschläge. Wir wüssten genau, wo man jetzt noch optimieren könnte, um unser System tatsächlich auch für das breite Publikum akzeptabler zu machen. Ich hoffe wirklich, dass wir auf dem Weg weitergehen. Wenn uns der Gesetzgeber schon im Stich lässt, dann müssen wir wenigstens außerparlamentarisch etwas tun, um dieses Anliegen voranzubringen. Rückt die Daumen, so wird es kommen. Okay, danke. Gute Zeit für Sie, bis bald.
[42:43]Dankeschön, auf Wiederhören. Das Bundeseinheitliche Justizportal bzw. Die Reformvorschläge der Reformkommission und damit die Inhalte des neuen Koalitionsvertrags waren heute das Thema mit Blick natürlich auf die Entwicklungen der einstmals alternativen Streitbeilegung, der konsensualen Streitbeilegungsverfahren und der Frage, wo sind sie da geblieben. Ich habe mit Professor Greger dazu gesprochen, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof für Zivilsachen und Fürsprecher für alternative konsensuale Streitbeilegungsverfahren, hat die Plattform Recht ohne Streit aufgebaut, eine hervorragende informative Plattform, auch für Konfliktberater und Konfliktprofis. Sehr informativ, wie ausdifferenziert die Landschaft für Konfliktbearbeitung mittlerweile gediehen ist und.
[43:43]Damit auch ganz praktisch nutzbar. Das Gespräch hat, da hier die Realität und Fakten in den Blick genommen werden, nicht nur optimistische Töne anschlagen lassen, sondern wir mussten tatsächlich aufpassen, nicht allzu pessimistisch zu enden bzw. Da abzutriften. Die Hoffnungen sind erst mal zerstoben, wenn auch die Dinge für Änderungen geschaffen sind und auch immer noch an der einen oder anderen Stelle besprochen sind. Das zumindest ist mit dem Reformvorschlag der Gerichtspräsidenten des Oberlandesgerichte
[44:26]
Fazit und Ausklang
[44:22]mit Frau Otte, die hier schon im Podcast gesprochen hat, angedeutet. Wie die Sache weitergehen wird, werden wir sehen.
[44:29]Für Mediatoren jedenfalls ergibt sich durchaus die Möglichkeit, über diese Ansätze sich schon mal auch einen Blick zu verschaffen und zu vertiefen, in welchem Umfeld wir agieren, wenn es um Konfliktbearbeitung geht und damit auch angemessener zu reagieren auf die Bedürfnisse und die Fragestellungen von Konfliktparteien, die den Weg zu uns ja finden wollen, sollen und jedenfalls dann auch tun werden. Ich bedanke mich bei dir und euch, dass ihr wieder mit dabei wart im Podcast Gut durch die Zeit. Wenn euch die Episode gefallen hat und der Podcast insgesamt auch zusagt, dann hinterlasst doch eine Sternebewertung und einen Kommentar, ein Feedback. Das hilft mir und uns, die diesen Podcast betreiben, uns zu verbessern.
[45:22]Fehler nicht mehrmals zu machen und generell auch Themen aufzugreifen, die ihr und euch wichtig sind. Ich bin Sascha Weigel von INKOVEMA, euer Partner für .
[45:33]