Warum jetzt die Moderne Mediation aufkommt!

3 Thesen zum Aufkommen der Alternativen Streitbeilegung

25 Grundlagen von Mediation (21)

Einführung

Die Frage sei erlaubt: Warum gibt es die Moderne Mediation? Das impliziert gleich mehrere Thesen!

  • These Nr. 1 – Es gibt eine Moderne Mediation, die gesellschaftliche Relevanz aufweist.
  • These Nr. 2 – Die Moderne Mediation unterscheidet sich signifikant von ihren historischen Vorläufern und philosophischen Anleihen.
  • These Nr. 3 – Die VUKA-Welt mit Ihren Megatrends der Individualisierung und Konnektivität bedarf eines veränderten Konfliktmanagements, dem – nicht nur, aber auch – die Mediation entspricht.

Lesen Sie zur VUKA-Welt meinen Blog-Beitrag hier.

Also der Reihe nach:

Zu Thesen Nr. 1 und 2 sei hier auf den Blogbeitrag zur Geschichte der Modernen Mediation verwiesen, in dem dargelegt wird, dass bei allen historischen Vorläufern gleichwohl nicht von einer linear gewachsenen Mediation gesprochen werden kann. Mediation heute hat andere Aufgaben und Ziele als Schlichtungs- und Vermittlungsbemühungen damals. Dank des staatlichen Rechtssystems (und anderer Zivilisierungsfaktoren) geht es nicht mehr in erster Linie darum, Gewalt zu verhindern, sondern darum, aufkommende Konflikte zu einem Zeitpunkt zu bearbeiten, an dem kreative und innovative „Lösungen der Verwickelten“ noch möglich und wahrscheinlich sind. Die Moderne Mediationsbewegung ist weniger der Versuch auf das Problem einer phantasierten Verrohung unserer Gesellschaft zu reagieren, als der Versuch, in einer nahezu gewaltfreien Gesellschaft angemessen zu agieren. Dazu später mehr! Moderne Mediation betont stärker als früher das strategische Element, um von der Zukunft her die Lösung des Konflikts zu ermöglichen, also durch Transformations- und Lernprozesse zu wirken.

Also – Warum kommt jetzt die Moderne Mediation auf?

Wussten Sie es schon? Die Klageeingangszahlen bei den bundesdeutschen Gerichten gehen seit über zehn Jahren in allen Rechtsbereichen (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichten, sogar in der Sozialgerichtsbarkeit) in dramatischer Weise zurück. Die weiteren Forschungen werden bestimmt noch einige Überraschungen für die landläufige Meinung zur „deutschen Klagewut“ und „Mediationswelle“ bringen! Nutzen Sie als Einstieg diesen Link, der über ein Symposium an der MLU Halle zum Thema berichtetWir werden demnächst in unserem Blog einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlichen! Fest steht jedenfalls schon jetzt, dass die Fallzahlen der Alternativen Streitbeilegung (Mediation) nicht einmal annähernd die Höhe der Rückgänge der Klageeingangszahlen erreichen. Mediation fängt den Rückgang der Eingangszahlen nicht auf.

Frage: Wie lässt sich das Aufkommen der Modernen Mediation erklären?

Der Rückgang der Klageeingangszahlen lässt zumindest die These zu, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht (mehr) der passende Modus für einen Großteil der Streitigkeiten zu sein scheint, die bis vor wenigen Jahren noch zu Gericht getragen wurden. Dieser Schluss beruht freilich auf der Annahme, dass nicht die Streitigkeiten als solche zurückgegangen sind. Es erscheint eher naheliegend, dass im Wirtschafts- und Kulturwandel des beginnenden 21. Jahrhunderts (Digitale Transformation, Investmentkapitalismus etc.) die Streitpotenziale quantitativ eher noch zugenommen haben – aber eben in einem anderen Modus bearbeitet werden. (Geht man davon aus, dass Konflikte nur, aber dann auf jeden Fall, zustande kommen, wenn Menschen zusammenkommen, miteinander interagieren und etwas gemeinsam schaffen wollen – und sei es aus auch nur, nebeneinander friedlich zu wohnen, dann muss mit dem Bevölkerungswachstum allein schon davon ausgegangen werden, dass das Konfliktpotenzial sich dadurch (exponentiell?!) steigert. Und dennoch kommt es zu einer friedlicheren Bearbeitung als in früheren Zeiten!)

Dass Mediation und andere Formen der Alternativen Streitbeilegung aufkommen, dürfte insbesondere mit zwei Megatrends unserer Zeit zu tun haben: der Individualisierung, die bereits seit Jahrhunderten voranschreitet, als auch mit der Konnektivität, die eben etwas anderes als Kollektivität ist und erst mit der Digitalisierung historisch Fahrt aufgenommen hat. Ein drittes Element ist entscheidend, ein Paradoxon rechtlich ausdifferenzierter Gesellschaften: Rechtsentscheidungen werden relativ riskanter und damit absolut ungewisser.

Systemtheoretische Betrachtung des Rechtssystems

Es lohnt, sich von der Mediation ein Bild zu machen, indem man sich das staatliche Rechtssystem anschaut, das den Kontext der Mediation bildet. Niklas Luhmann, Begründer der soziologischen Systemtheorie und sowas wie der Honoré de Balzac der Soziologiegeschichte, hat in seinen systemtheoretischen Betrachtungen zurecht festgestellt, dass das Rechtssystem kein Ideensystem ist. Nicht um die Idee der Gerechtigkeit kreist das Rechtssystem. Vielmehr ist es ein Objektsystem. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Kommunikation, denn Recht wird nicht kommuniziert, sondern ist ausschließlich Kommunikation, ist binär codiert in recht/unrecht. Es gibt keine kommunizierenden Akteure in der soziologischen Systemtheorie. Jedwede Kommunikation, die binär nach recht/unrecht codiert ist, gehört zum funktionalen Teilsystem Recht.

Aber wofür diese umständliche Systematisierung?!

Wieso sind nicht Menschen die Elemente des Systems (die dann Recht mitteilen), sondern die Kommunikation selbst die Elemente des Systems? Es stimmt schon, dass diese Gedankengänge nicht üblich und normal sind, sondern höchst abstrakt daherkommen. Sie sind hier auch nur kurz und knackig angerissen und nicht detailliert darlegbar. Aber das muss reichen. Zumindest als Appetitmacher. Wichtig ist für den vorliegenden Zusammenhang ist, dass sie folgende Erkenntnisse zum Recht ermöglichten:

  • Die Funktion des Rechts ist die Stabilisierung der Gesellschaft – hier durch Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. (Das erklärt, weshalb Recht stets einen konservierenden Zug hat und Juristen nicht selten konservative Ansichten.)
  • Recht ist damit nicht zuvorderst das Mittel der Lösung sozialer Konflikte, sondern zunächst und primär das Mittel zur Erzeugung sozialer Konflikte: eine Stütze für Zumutungen, Forderungen, Ablehnungen auch und gerade dort, wo Widerstand erwartet wird.
  • In der Praxis zeigen sich diese Funktionsweisen: Recht ermutigt zu Konflikten, lädt die Gesellschaftsmitglieder zum kommunikativen ‚Nein‘ ein, wo sie ihr Recht verteidigen können oder auch nur vermuten es zu müssen. Ein funktionierendes Rechtssystem fordert die Beteiligten auf, sich frühzeitig auf ihr Recht zu stützen, da Frühzeitigkeit schnellere Bearbeitung bedeutet. Konflikte werden in der Sprache des Rechts („recht/unrecht“) verbalisiert, statt in der Sprache der Gewalt ausgetragen. Andererseits absorbiert das Recht Konflikte, indem es sie dem physischen Kampf genau dadurch entzieht und einer friedlicheren Entscheidung zuführt. Wie diese Entscheidung rechtspraktisch herbeigeführt wird, lässt das Rechtsfindungsverfahren in den Mittelpunkt der Konfliktbearbeitung treten. Es muss legitim sein und legitimierend wirken, um Anerkennung und Stabilisierung zu finden. Das geschieht über Partizipation, indem das Verfahren die Konfliktparteien zu Verfahrensbeteiligten macht, sie dazu veranlasst, an der Regulierung des Konflikt mitzuwirken, Anträge zu stellen, ihre Gesichtspunkte vorzutragen, sich einzubringen – ohne zu wissen, wie die Sache ausgehen wird. Wird das Verfahren dann (im Instanzenzug) entschieden, haben die Beteiligten bereits „so viel investiert“, dass sie Teil des Systems geworden sind und dagegen regelmäßig nicht mehr (gewaltsam) rebellieren.

Beide Funktionsweisen des Rechts, die ermutigende wie auch die absorbierende, erfüllen gesamtgesellschaftliche und keineswegs antipodisch-staatliche Funktionen. Sie lassen strukturell unterlegene Gesellschaftsmitglieder Widerspruch formulieren, führen zur Ausweitung der Rechte von bisher „Rechtlosen“ zu „Rechtsanerkannten“ – und zwar im Rahmen und durch die Verfahren des Rechtssystems. Steven Pinker z.B. hat zu Recht in „Gewalt. Eine neue Geschichte der Menschheit“ darauf hingewiesen, dass die Menschenrechte auf Sklaven, Frauen und Kinder erst in rechtsorientierten Konflikten gegen die etablierten Gesellschaftsmitglieder ausgeweitet wurden. Dabei war eben dieses Recht, das den Begehrenden nicht zustand, die Grundlage der Argumentation! Das ist bedeutsam, denn Recht hat diese Eigenheit, dass niemand mehr dagegen agieren kann, sondern stets behaupten muss, es stünde auf seiner Seite.

Recht bindet alle, sowohl diejenigen, denen es (noch) nicht zusteht als auch diejenigen, die meinen, es stünde ihnen allein zu.

Bedeutsam wird nun eine Paradoxie in diesem Zusammenhang: Die Konfliktaustragung wird in einem gewaltfreien Rechtssystem komplexer und ungewisser, weil mehr Möglichkeiten bestehen als in weniger rechtsdurchdrungenen Systemen. Dort geht es um mehr, wenn nicht gar um alles, Leben oder Tod. In rechtsfreien oder rechtsbefleckten Räumen ist das Risiko im Konflikt absolut, wenn auch nicht immer sich realisierend. In rechtsdurchdrungenen, rechtlich ausdifferenzierten Räumen herrschen relative Risiken, die garantiert eintreten, aber nicht so verheerend wirken.

Konsequenz:

So wie das Recht die gewaltsame Konfliktaustragung unterbindet und die Parteien einerseits ermutigt, ihre Konflikte (rechtlich) anzusprechen, ihre Rechte einzufordern und sich nicht mehr alles gefallen zu lassen und damit andererseits Konflikte dem Gewaltmodus entzieht, so ermutigt die Mediation die Konfliktinvolvierten auch, gar nicht erst einen rechtlich codierten Kommunikationsmodus zu etablieren, sondern sogleich im Modus der Sozialkommunikation (unter Aufhaltung und Auffaltung der Komplexität der Sozialbeziehung) zu bleiben, wenn auch mit Hilfe eines Dritten.

Wenn man dem folgt, dann ist Mediation eine Lösung auf ein Problem, das das Recht bei der Lösung seiner Probleme geschaffen hat. Aber welches Problem ist das, wenn es doch gewaltfreier zugeht in einer rechtlich ausdifferenzierten Gesellschaft? Die Antwort ergibt sich aus den gewandelten Kontextbedingungen des Rechts, der gewandelten Wirtschafts- und Arbeitswelt im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung in der Postmoderne des 21. Jahrhunderts. Die Zeiten, in denen das staatliche Recht sich entwickelt hat, haben sich einfach geändert. Der Modus zur Konfliktbewältigung durch Einschaltung eines richtenden Dritten, war angesichts der gewaltvollen Austragung, die keinen Sieger mehr kannte, hilfreich, zwingend und genial.

Rechtshistoriker sprechen beim 12. Jahrhundert vom „Jahrhundert des Rechts“!

Individualisierung

Vereinzelung? Befreiung! Verunsicherung!

Im beginnenden 21. Jahrhundert führte die (Post-)Moderne die Tendenz zur Individualisierung zum vorläufigen Höhepunkt (Leseempfehlung: van der Loo/von Reijen („Modernisierung. Projekt und Paradox“)). Die „wachsende Bedeutung des Individuums, das sich aus der Kollektivität seiner unmittelbaren Umgebung herauslöst“ steigert sich ins unendliche und ist letztlich eine Konsequenz des Humanismus, der ja die eigene Innenwelt des Menschen zum obersten Gradmesser für (moralische) Entscheidungen erhoben hat. Was wir denken und fühlen, ist für Humanisten der einzig verlässliche Gradmesser. Wir fragen jeden Menschen, was er oder sie zur Politik meint. Der Kunde ist ohnehin König in der Wirtschaft (und der Verbraucher vor Gericht), in Liebesdingen müssen wir unser eigenes Herz fragen oder wahlweise den Bauch. Jedenfalls hilft uns nicht mehr die Bibel oder das Gebet bei der Antwort, allenfalls bei der Hoffnung, wir treffen die richtige Wahl. Wie auch immer man diese Wachablösung der Monotheisten durch die Humanisten in moralischen Fragen bewerten mag, die Tendenz zur Individualisierung begann mit den wissenschaftlichen Revolutionen schon weit vor dem 19. und 20. Jahrhundert. Und zwar mit der Herauslösung aus ständischen Formen und familiär-bäuerlichen Bindungen. Die Stadt ist an allem Schuld! Siehe Sodom und Gomorrah.

Bereits die Humanistische Psychologie hob in Anlehnung an die existenzialistische Philosophie (Sartre, Kierkegaard, Jaspers u.a.) die Autonomie und Selbstgesetzlichkeit des einzelnen, in die Welt geworfenen Menschen hervor und das menschliche Individuum in den Rang des höchsten Gutes nicht nur der Menschheit. Das schien konsequent, wenn der Mensch sich – wie Kant forderte – seines Verstandes bedienen würde. Dies stand ganz im Einklang mit den Kämpfen um individuelle Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit und den entsprechenden aufklärerischen Tendenzen, eben sich und damit seinen zukünftigen Ichs zu folgen und nicht ungeprüft den fremden Mächten. Es ist kein Zufall, dass diese philosophischen und humanistischen Grundlagen die ideologischen Geburtshelfer der modernen Mediation sind. Sie bilden den Bezugsrahmen der Modernen Mediation.

Selten geschieht in der (Sozial-)Geschichte etwas ohne Grund und aus heiterem Himmel. Und so stand auch kein Mensch früh Morgens auf, um sich allein und individuell zu machen. Denn darum geht es bei der Individualisierung nicht; vielmehr geht es um den Zweifel, ob das Leben nicht auch anders geht und um die Tatkraft, die Frage praktisch umsetzend zu beantworten: Wer können wir noch sein? Was Unmögliches schaffen?

Es war eben diese hervorbrechende Kultur des Zweifels gepaart mit dem Glauben, dass die Zukunft besser sein wird, wenn ich jetzt investiere (Kapitalismus!), dass die Verstandesbedienung zur Selbstbefragung führt und über die Mühen der Selbsterfahrung zur Selbstwerdung reift. Sie begründet geistesgeschichtlich die Wohlstandsgesellschaft des 20. Jahrhunderts ebenso wie – und das ist nicht nur paradox, sondern geradezu markant evident – die Kultur des Wandels und der WahlSeitdem ist die Zukunft auch nicht mehr das, was sie mal war!

Wir müssen wählen, um frei zu sein und uns wandeln, um Freiheit zu erfahren. Wir zahlen den Preis der Freiheit mit dem Zwang zum Zweifel und zum Investment.

Seine Wahl zu treffen und damit unzählige Alternativen abzuwählen. Der befreite, individualisierte Mensch muss sich nicht nur ständig neu wählen und Wandlung üben, sondern vor allem abwählen und verzichten. Wer vermag da nicht zu (ver-)zweifeln?! Aber Rettung scheint nah…

Konnektivität

Gebundenheit? Verbundenheit! Gefangener!

Jedes Image ist auch Gefängnis.

Der andere, für Mediation relevante Megatrend ist die zunehmende Erfahrung von Konnektivität, die eben keine Kollektivität ist. Das verkennen diejenigen, die sich darüber lustig machen, dass Menschen auf Facebook „Freunde“ haben, die sie noch nie gesehen haben und vermutlich nie sehen werden. Konnektivität ist eben etwas anderes als Kollektivität.  Das hervorstechende Merkmal von Konnektivität ist die entstehende Infosphäre wie sie der italienische Philosoph Floridi (Nr. 4 im Blogbeitrag)  beschrieben hat: Es gibt keine Differenz mehr zwischen offline und online, die Trennung von Leben und Netz, von Realität und Virtualität. Beides vereint sich zum ONLIFE, ist nicht mehr zu trennen und beeinflusst sich gegenseitig. Wir werden die Letzten sein, die die Realität ohne digitale Konnektivität noch kennen, ohne eine echte Ahnung zu haben, was Kollektivität einstmals bedeutet hat. Wir sind die Übergangsläufer, die Brückenbauer, die Dazwischengeratenen.

Konnektivität ist die Konsequenz der ökonomischen Globalisierung, die alle Regionen und Wirtschaften der Erde miteinander verbindet und in erfahrbare, allzeit aktivierbare, jederzeit spürbare Beziehungen bringt. Konnektivität zeigt sich im weiteren Ausbau unserer technologischen Kommunikationsinstrumente, vom Telegrafenmast bist zum Internet, vom Empfang weltweiter Informationen bis zum jederzeitigen Senden von überall her.

Konflikte in einer solch vernetzten Welt von selbstbestimmungswilligen und eigenverantwortlichen Menschen sind nicht mehr länger als Makel und Systemfehler verständlich, sondern vielmehr als selbstverständlich zu begreifen und um unser Selbst Willen als dazugehörig zu verstehen. Wer seine Konflikte außen vor halten will, bekommt echt ein Problem! Konflikte bzw. Konfliktanzeichen sind wohl unsere wichtigsten Messinstrumente für die nächste anstehende Entscheidung. Sie fordern Zeit-Räume, in denen gemeinsam reflektiert und entschieden wird. Gerichtssäle sind dazu nicht geeignet.

Wer im Überflutungsgebiet nicht untergehen will, muss Schwimmen lernen:  Es bedarf vielmehr eines Raumes zum Atmen, der rechtlich geschützt ist. Hier vermögen wir Eigenverantwortlichkeit und Verbundenheit angemessen zu prozessieren.

Konflikte sind in einer verbundenen Welt von selbstbestimmten Individuen kein Makel im System (Gesellschaft, Natur, Welt), sondern selbstverständlich und notwendig.


Grundlage dieses Beitrags ist mit ausfrl. Fußnoten veröffentlicht worden in: 
Mediation als Wissenschaftszweig. Im Spannungsfeld von Fachexpertise und Interdisziplinarität, 
hrsg. von K. Kriegel-Schmidt, Wiesbaden 2017, S. 143-159.