INKOVEMA-Podcast „Gut durch die Zeit“

#79 – Supervision für Mediator*innen

Qualitätskriterien für gute Supervisionen zur Verbesserung der Mediationspraxis

Im Gespräch mit Doris Burke

Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.

Doris Burke, diplomierte Sozialpädagogin sowie lehrende Transaktionsanalytikerin im Feld Beratung, Supervisorin – mit eigener Praxis in Felde.

Inhalte:

Bei Supervision handelt es sich im Prinzip um eine Beratung. Supervision bietet einen Metastandpunkt an, von dem aus die Arbeit einer einzelnen Person oder eines Systems betrachtet, reflektiert und kommentiert werden kann. Dafür werden Fragen formuliert, die auf die jeweilige Situation oder das jeweils erlebte Problem „zugeschnitten“ sind. Supervision kann in vielen Kontexten stattfinden. Meist wird sie für Arbeitszusammenhänge in Anspruch genommen. Supervision unterstützt, fördert, stärkt und setzt Lernprozesse in Gang.

Eine gute Supervision

  • fördert die professionelle Entwicklung,
  • vertieft Wissen und Erfahrung,
  • führt zu besseren Entscheidungen, tieferer Reflexion und bewusster Verantwortlichkeit
  • und versetzt die Teilnehmer in die Lage, selbst einen Metastandpunkt einzunehmen.

Gesetze zur Supervision von Mediator*innen:

MediationsG

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

(1)… (2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht. (3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden. Ausbildungsverordnung

§2 – Ausbildung zum zertifizierten Mediator

(1) … (2) Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich zusammen aus einem Ausbildungslehrgang und einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation.

§ 4 Fortbildung durch Einzelsupervision

(1) Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach § 2 folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 zu laufen.

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