• Newsletter zum Konfliktmanagement

JETZT ABONNIEREN

Table of contents

  • Podcast für Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung

JETZT REINHÖREN

INKOVEMA Podcast „Well through time“

#279 GddZ

Das Schlichtungsverfahren

Ein Verfahren im Sinne des Mediationsgesetzes?

Im Gespräch mit Dr. Josephine Odrig

Dr. Josephine Odrig promovierte an der FAU Erlangen-Nürnberg im Bereich der alternativen Konfliktbeilegung. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrkraft an der Universität wurde ihre Dissertation „Schlichtung und Recht“ mit vier Promotionspreisen ausgezeichnet, darunter dem Mediations-Wissenschaftspreis 2024. Heute arbeitet die Juristin im Staatsdienst beim Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg.

Kleine Reihe: Methoden der Mediation

Contents

Chapter:

  • 0:07 Schlichtung erklärt
  • 4:23 Vom Verbraucherrecht zur Praxis
  • 9:16 Was Schlichtung ausmacht
  • 16:01 Vorschlag oder Bindung?
  • 19:42 Schlichtung im Überblick
  • 25:56 Mediation und Schlichtung
  • 30:46 Vertraulichkeit und Gesetz
  • 36:45 Zukunft der Schlichtung

Summary

In dieser Folge spreche ich mit Josephine Odrig über Schlichtungsverfahren und die Rolle der schlichtenden Person im Konflikt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Schlichtung sich von Mediation, Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit unterscheidet und warum diese Verfahrensform in der Konfliktbearbeitung bisher oft zu wenig beachtet wird.

Wir ordnen zunächst den Bereich der Verbraucherschlichtung und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ein. Dabei wird deutlich, dass es bereits zahlreiche Schlichtungsstellen gibt, etwa in Bereichen wie Energie, Rechtsanwaltschaft oder öffentlichem Nahverkehr, die in Fachkreisen bekannt sind und teils schriftlich arbeiten – aber eben als Verbraucherschlichtungen konzipiert sind.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Schlichtung außerhalb des Verbraucherbereichs. Josefine hat sich in ihrer Arbeit vor allem mit Konflikten zwischen Privatpersonen und Unternehmen beschäftigt, bei denen keine spezielle gesetzliche Regelung besteht. Hier sieht sie eine Lücke, weil Verfahren zwar praktisch genutzt werden, aber oft ohne klare rechtliche Orientierung.

Wir besprechen außerdem die Nähe zur Mediation. Der entscheidende Unterschied sei, so Josefine, der Schlichtungsvorschlag: Die Schlichterperson unterbreitet einen unverbindlichen Lösungsvorschlag, der die Parteien bei einer Einigung dienen soll. Genau diese Struktur verändert nach ihrer Darstellung die Dynamik des Verfahrens (im Vergleich zur Mediation) und kann dazu führen, dass Parteien anders auftreten als in der Mediation.

Zum Schluss geht es um Vertraulichkeit, Verfahrensgestaltung und mögliche Zukunftsperspektiven. Wir halten fest, dass Schlichtung und Mediation in vielen Punkten ähnlich sind, aber unterschiedlich wirken. Schlichtung kann für viele Konflikte ein eigenes, anschlussfähiges Verfahren sein, vor allem dort, wo ein Vorschlag von außen ausdrücklich gewünscht ist.

Meines Erachtens wird eine Schlichtung ebenfalls vom Mediationsgesetz erfasst: Hier wird es häufig als evaluative Mediation ausgeflaggt. Zu dieser Diskussion soll die Episode eine erste Anregung bieten.

Verfahrensziel
Mediation: Verständigung und eigenverantwortliche Konfliktlösung
Schlichtung: Streitbeilegung durch einen neutralen Einigungsvorschlag
Rolle des Dritten
Mediation: Gestaltet den Verständigungsprozess zwischen den KP
Schlichtung: Gestaltet seinen Verständigungsprozess für eine angemessenen Lösungsvorschlag.
Einwirkung/Einfluss durch den Dritten
Mediation: Soll die Verständigung ermöglichen zw. den KP
Schlichtung: Soll einen Lösungsvorschlag erarbeiten, der von den KP möglichst angenommen wird.
Responsibility
KP verantworten die Lösung ihres Konflikts, weil er so endet, wie sie es wollen.
Arbeitsweise des Dritten
Unterliegt keinen zwingenden Regularien, Vorstellung: Mediatoren arbeiten Interessen-, beziehungs- und zukunftsorientiert, Schlichter eher sach-, regel- und lösungsorientiert ist ein Klischee.

Der Unterschied, der keinen Unterschied machen muss

Nicht der Lösungsvorschlag trennt beide Verfahren, sondern die Verantwortung für die Entwicklung der Lösung und damit das funktionale Moment von Lösungsansätzen, die der Dritte im Einverständnis mit den Parteien einbringt:

  • In der Mediation bleibt die Verantwortung für Inhalt und Ausgestaltung der Lösung bei den Parteien. Auch wenn der Mediator Ideen, Optionen oder Bewertungen einbringt, dienen diese lediglich der Unterstützung des Entscheidungsprozesses.
  • In der Schlichtung entwickelt der Schlichter aus seiner eigenen fachlichen oder normativen Einschätzung heraus einen Schlichtungsvorschlag. Das Verfahren ist funktional auf diesen Lösungsvorschlag ausgerichtet, auch wenn der Schlichter unterschiedliche Methoden und Vorgehensweisen einsetzen kann. Er kann auch ganz mediativ arbeiten. Gleichwohl übernimmt er Verantwortung für die inhaltliche Angemessenheit des Vorschlags; die Parteien entscheiden lediglich über dessen Annahme oder Ablehnung bzw. können diesen Vorschlag als Grundlage weiterer Verhandlungen nutzen.

Deshalb:

Mediation organisiert die gemeinsame Lösungsfindung. Schlichtung organisiert die Diagnose des Streits und die Unterbreitung einer aus Sicht des Schlichters angemessenen Lösung.

  • JETZT ANMELDEN

Training in mediation

(Start Februar und Oktober in Leipzig)

Kommentieren

25 Beiträge zu den Grundlagen der Mediation

Hier finden Sie alle 25 Beiträge zu den Grundlagen der Mediation, die hier veröffentlicht wurden.

Weitergehende Vertiefungen bieten unsere Ausbildungen sowie unsere lernunterstützende Webseite www.elemente-der-mediation.de