#293 GddZ – Schlichtung in IT-Projekten. Im Gespräch mit Josephine Odrig und Jörg Schneider Brodtmann

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#293 GddZ – Schlichtung in IT-Projekten

Im Gespräch mit Dr. Josephine Odrig und Dr. Jörg Schneider-Brodtmann

  • Dr. Josephine Odrig promovierte an der FAU Erlangen-Nürnberg im Bereich der alternativen Konfliktbeilegung. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrkraft an der Universität wurde ihre Dissertation „Schlichtung und Recht“ mit vier Promotionspreisen ausgezeichnet, darunter dem Mediations-Wissenschaftspreis 2024. Heute arbeitet die Juristin im Staatsdienst beim Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg.
  • Dr. Jörg Schneider-Brodtmann, Rechtsanwalt, Verhandlungsexperte und Mediator; studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Genf/Schweiz, Heidelberg; Master of Laws (Mediation und Konfliktmanagement), Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Anwalt des Jahres für Technologierecht, Handelsblatt / Best Lawyers 2022 und 2024; Empfohlen für IT- und Technologierecht, Handelsblatt / Best Lawyers 2022, 2023 und 2024; Empfohlen für Data / Information Technology, Who’s Who Legal Global und Germany 2022 und 2023; gilt als einer der renommiertesten Anwälte für IT-Recht, WirtschaftsWoche 34/2019.

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Contents

Chapter

  • 0:07 Einstieg in die Schlichtung
  • 2:13 Schlichtung im Überblick
  • 4:45 Einsatzfelder der Schlichtung
  • 6:35 Abgrenzung zur Schiedsgerichtsbarkeit
  • 14:28 Wege zur Schlichtung
  • 24:48 Institutionen und Verfahren
  • 29:39 Fachexpertise als Vorteil
  • 34:43 Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
  • 38:14 Braucht Schlichtung Regeln?
  • 42:39 Mehr Ordnung für Konflikte
  • 43:57 Beweise in der Schlichtung
  • 51:33 Schlichterrolle im Vergleich
  • 54:45 Kontinuum der Verfahren
  • 59:04 Schlichtung sichtbarer machen

Summary

In dieser Folge sprechen wir über Schlichtung im Bereich von IT-Projekten und ordnen sie im Feld der Konfliktbearbeitung ein. Wir betrachten, wie Schlichtung in der Praxis funktioniert und welche Rolle sie im Verhältnis zu Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Gerichtsverfahren spielt.

Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen, vor allem zwischen Verbraucher- und Unternehmerstreitigkeiten sowie zwischen Streitigkeiten zwischen Unternehmen (B2B = Business to Business). Im Mittelpunkt steht dabei die B2B-Schlichtung, insbesondere im IT-Bereich, wo Schlichtung häufig über vertragliche Schlichtungsklauseln vereinbart wird. Ja, genau – hier klappt das!

Wir beschreiben, dass Schlichtung ein institutionell organisiertes Verfahren ist, bei dem Schlichtungsstellen eine Verfahrensordnung bereitstellen und Schlichterinnen oder Schlichter zuweisen. Anders als in der Schiedsgerichtsbarkeit ist das Ergebnis in der Regel nicht bindend, sondern zielt auf einen Vorschlag und auf eine einvernehmliche Lösung.

Wir sprechen auch über den typischen Ablauf: Antrag bei der Schlichtungsstelle, Zustimmung der Parteien, Auftaktgespräch, Schriftsatzphase, gemeinsame Sitzungen und häufig ergänzende Einzelgespräche. Der Prozess wird meist stärker vom Schlichter gesteuert als eine klassische Mediation, bleibt aber auf Verständigung und Einigung ausgerichtet.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage nach Regulierung und Abgrenzung. Wir halten fest, dass es für Schlichtung bislang keinen einheitlichen gesetzlichen Rahmen gibt und dass die Praxis von unterschiedlichen Verfahrensordnungen geprägt ist. Zugleich sehen wir Vorteile in mehr Klarheit und in einer besseren Einordnung zwischen den verschiedenen Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.

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