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Title

#287 GddZ – Freiwilligkeit und Mediation

Wem dient die Freiwilligkeit der Mediation?

Im Gespräch mit Dr. James Peter

Renommierter Schweizer Jurist, selbstständiger Rechtsanwalt und anerkannter Experte für Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung in der Schweiz. Seine praktische Erfahrung im Konfliktmanagement begann 1996/1997 am Dispute Resolution Center in Austin, Texas. Seit 1999 arbeitet er als selbstständiger Anwalt in Zürich und ist heute Partner bei Krepper Spring Partner. Im Jahr 2001 gründete er das Netzwerk Bellevue Mediation mit, wo er seither als Mediator aktiv ist. Neben seiner Praxistätigkeit gibt er sein Wissen als Dozent an den Universitäten Zürich und Luzern weiter. Zudem engagiert er sich stark in Fachverbänden, unter anderem als ehemaliger Präsident der Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM) und als Vorstandsmitglied der International Academy of Mediators (IAM).

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Contents

Chapter

  • 0:10 Freiwilligkeit hinterfragen
  • 3:13 Mediation in der Schweiz
  • 5:38 Amerikanische Dogmen
  • 11:38 Was Freiwilligkeit wirklich meint
  • 15:41 Die erste Hürde
  • 18:36 Das Mediationsparadox
  • 21:45 Druck oder Verantwortung
  • 26:05 Anordnung im Arbeitskontext
  • 31:49 Freiwilligkeit und Umsetzung
  • 33:26 Verantwortung im sozialen Gefüge
  • 36:05 Zwei Ebenen der Freiwilligkeit
  • 40:03 Schutz der Mediatoren
  • 43:52 Mediationsklauseln im Streitfall
  • 48:43 Kreislauf der Auslegung
  • 50:14 EU und Schweizer Praxis
  • 51:07 Ein Blick nach vorn

Summary

I

In dieser Folge spreche ich mit Dr. James Peter über die Freiwilligkeit in der Mediation und darüber, was dieser Begriff im Detail bedeutet. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Freiwilligkeit zwar als hohes Gut gilt, ihre genaue Auslegung aber seit Jahren umstritten ist.

Wir beschreiben James’ Weg in die Mediation, der in den USA in den 1990ern begann und später durch weitere Ausbildungen in Europa und der Schweiz ergänzt wurde. Er arbeitet seit Jahren als Rechtsanwalt, Mediator und Ausbilder und ist seit vielen Jahren in der Lehre und Publikation zum Thema tätig.

Ein Schwerpunkt ist die Kritik an einem aus seiner Sicht dogmatischen Verständnis von Mediation. Wir sprechen darüber, dass bestimmte Regeln, etwa zur Freiwilligkeit oder zu Einzelsitzungen, teils als unantastbar behandelt werden, obwohl es in der Praxis differenziertere Sichtweisen geben kann. Wir arbeiten heraus, dass Freiwilligkeit aus James’ Sicht vor allem den Ablauf des Mediationsprozesses betrifft, nicht aber zwingend den Weg an den Tisch. Der Beginn einer Mediation könne auch angeordnet oder angestoßen werden, etwa durch Gerichte, Arbeitgeber oder andere Beteiligte, solange nicht in den Inhalt der späteren Verhandlungen eingegriffen wird.

Ein weiterer Punkt ist das Mediationsparadoxon: Konfliktparteien halten Mediation oft gerade in der akuten Konfliktsituation für unattraktiv, obwohl sie später häufig von dem Verfahren profitieren. Wir sprechen darüber, dass eine gewisse äußere Anregung oder Verpflichtung dazu führen kann, dass mehr Konflikte überhaupt in Mediation gelangen.Zum Schluss geht es um Mediationsklauseln und deren rechtliche Wirkung, besonders in der Schweiz. Dort ist nicht immer klar, wie verbindlich eine frühere Einigung auf Mediation im Streitfall ist. Wir halten fest, dass die Debatte um Freiwilligkeit praktische und rechtliche Folgen hat und noch nicht abschließend geklärt ist. Das bleibt zumindest zu hoffen

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